Karlsruhe (dpa) - Für viele Bausparer ist es ein enttäuschendes Urteil: Die Bausparkassen sind im Recht, wenn sie ältere Verträge mit hohen Zinszusagen massenhaft kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Grundsatz-Entscheidung klargestellt. Das Karlsruher Urteil betrifft alle ...

Kommentare

(11) NiciW · 21. Februar 2017
Absolut sinnvolles und längst überfälliges Urteil. @7: Wir reden hier von Verträgen, die im Normalfall älter als 17 Jahre sind. @10: Wer den Sinn und die Geschichte des Bausparvertrages kennt, kann nicht die Spur von Sarkasmus entdecken!
(10) ruddi1 · 21. Februar 2017
«Das ist eine gute Nachricht für die Bauspargemeinschaft als Ganzes, die weiterhin auf die Stabilität dieses Systems vertrauen darf».War das jetzt Sarkasmus oder Verhöhnung?
(9) Marc · 21. Februar 2017
@8 In der Regel sind die Bausparkreditkonditionen aber wesentlich länger gültig, als z.B. ein fixes 10-20 Jahre Darlehen. Aber es kommt immer auf den Einzelfall an...ich wäre auch kein Fan davon so teuer zu kaufen/bauen, dass man 30 Jahre und mehr abbezahlt.
(8) seepferd · 21. Februar 2017
Die erwähnten "günstigen Konditionen für Baukredite" ist mit Vorsicht zu genießen! Es besteht hier die Gefahr das sich ein, nicht gerade solventer, Bauherr leicht übernimmt und größer oder luxuriöser baut als er es vllt. bei normalen Zinshöhen gemacht hätte. Sollten die Zinsen anziehen kann die, unweigerliche, Neuverhandlung nach Bindungsablauf schnell zum Ruin des Bauherrn führen, der nicht mehr nur mit Bausparverträgen aufzufangen ist
(7) seepferd · 21. Februar 2017
Mir war schon vor Urteilsverkündung klar dass das Urteil zugunsten der Banken ausfällt! Wer allerdings 10 Jahre und länger, nach Zuteilungsreife, den Vertrag weiter (und eventuell hoch) bespart, braucht das Geld nicht wirklich sondern will nur die Zinsen abgreifen. Die Gelackmeierten sind evtl. die Kleinsparer die, mit Aussicht einer hohen Rendite, noch - oder kurz - vor der Bankenkrise abgeschlossen haben und später dann die Hoffnung hatten - mal - ein Stück vom Kuchen abzubekommen.
(6) ircrixx · 21. Februar 2017
Gibts da nicht irgendso'n Volksliedel, "Einigkeit und RECHT und Frahaihait ..."?! Na ja, das Liedel ist auch eher was für den Bundesgeschichtshof.
(5) Chris1986 · 21. Februar 2017
Auch wenn nicht gern gesehen so muss ich leider sagen, dass ein Bausparvertrag eigentlich nicht als lebenslanges Anlageobjekt gedacht ist. Daher einleuchtendes Urteil.
(4) Wasweissdennich · 21. Februar 2017
Besser sie dürfen ihre Altverträge kündigen als wir als Steuerzahler mit öffentlichen Geldern demnächst bündelweise Bausparkassen "retten"
(3) aladin25 · 21. Februar 2017
Kennt Ihr noch den Bausparvertrag "Dispo plus" von der BHW Bausparkasse mit 5 % Zinsen? Das war eine lebenslange Anlage und das ist jetzt vorbei? Na dann dürfte das Bausparen ja jetzt auch vorbei sein.
(2) Thorsten0709 · 21. Februar 2017
@1 das heisst eher sie wol len sich daran nicht mehr erinnern.
(1) Talon · 21. Februar 2017
Früher haben die sogar mit den Zinsen offensiv geworben. Jetzt kann sich keiner mehr erinnern.
 
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