BGH: Bankkunden haften bei Preisgabe von TAN-Nummern

Karlsruhe (dpa) - Bankkunden, die auf gefälschten Webseiten ihre Trankaktionsnummern angeben, müssen für den Schaden durch betrügerische Überweisungen in der Regel selbst aufkommen. Das folgt aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Damit blieb die Klage eines Bankkunden aus Nordrhein-Westfalen ohne Erfolg. Von seinem Konto waren 5000 Euro nach Griechenland überwiesen worden. Zuvor hatte er insgesamt zehn Transaktionsnummern auf einer vermutlich gefälschten Website eingegeben. Der Kunde habe damit «die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen», so der BGH.

Prozesse / Verbraucher / Banken / Internet
24.04.2012 · 15:49 Uhr
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