Berlin (dpa) - Trotz angekündigter Revision bleiben die beiden verurteilten Berliner Autoraser weiter in Untersuchungshaft. Die 28 und 25 Jahre alten Männer kommen bis zur Prüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) nicht auf freien Fuß. Das sagte die Sprecherin des Landgerichts für Strafsachen, Lisa ...

Kommentare

(41) tastenkoenig · 28. Februar 2017
@40: Nach meiner Wahrnehmung hat da die Staatsanwaltschaft Mist gebaut. Sie hatte die Mordanklage auf einer angeblichen Verdeckungstat aufgebaut, die sich im Prozessverlauf als nicht haltbar erwies, und daraufhin selbst ihren Strafantrag reduziert.
(40) anni2702 · 28. Februar 2017
@35 ich muss auch die ganze Zeit an diesen " Alpi " denken ..... da hat das Bremer Landgericht gezeigt, wie Kuscheljustiz geht ...
(39) k408688 · 28. Februar 2017
Richtig so, schonmal an die Zelle gewöhnen.
(38) Haase · 28. Februar 2017
@34: Doch, es geht genau darum, was die sich dabei gedacht haben. "Wird schon gut gehen" - fahrlässige Tötung / "Ist doch egal" - Mord oder zumindest Totschlag. Und da man schwer in die Köpfe der Angeklagten sehen kann, muss man aus den äußeren Umständen schließen (160 Sachen in der Innenstadt, mehrere rote Ampeln überfahren...).
(37) Haase · 28. Februar 2017
@35: Inwiefern soll denn das Urteil etwas mit dem Wahlkampf zu tun haben? Solltest Du da die große Einflussnahme vermuten, lass' Dir gesagt sein, dass Richter unabhängig sind von irgendwelchen Ministerien und da auch sehr großen Wert darauf legen. Und wer sollte denn die Berliner Richter beeinflussen? Die Berliner Stadtregierung als Dienstherrin dieser Richter wird von rot-rot-grün geführt: eine politische Konstellation, die nicht bekannt ist für härtere Bestrafungen ist.
(36) Haase · 28. Februar 2017
@30: Um etwas Laien erklären zu wollen, sollte man besser selbst kein Laie sein... Was Mord ist, wird klar in § 211 Strafgesetzbuch definiert. <link> Das "billigende Inkaufnehmen" ist eine Frage der Abgrenzung der bewussten Fahrlässigkeit vom bedingten Vorsatz im Rahmen der Prüfung des sogenannten "subjektiven Tatbestandes" - das muss man aber bei fast jedem (vollendeten) Delikt machen, also auch bei Totschlag, Diebstahl, Urkundenfälschung...
(35) Muschel · 28. Februar 2017
Ich frage mich nur, warum dieser Motorradidiot so bbillig davongekommen ist, der auch jemanden totgefahren hat und damit noch Geld verdient hat. Wahlkampf vermutlich in diesem Fall.
(34) sumsumsum · 28. Februar 2017
ich finde das eh schwachsinnig und obendrein intressiert das doch garnicht was die beiden sich dabei gedacht haben man braucht nicht nachdenken um zu wissen das sowas sehr gefährlich ist davon mal abgesehen hätten diese eierköpfe ja ein flugplatzrennen fahren können wo der da doch eh nicht benutzt wird
(33) Dziobol · 27. Februar 2017
Ich finde das Urteil sehr gut. Klar fährt jeder mal zu schnell, aber wieviel bitte? Das ist ein Rennen in einer Stadt... Da wird wissentlich und willentlich in Kauf genommen das Menschen zu Schaden kommen können. Finde ich sehr gut. Als Vergleich hat mir mal ein netter Staatsanwalt bei nem Schulbesuch erzählt gehabt, das im Staate Texas auch eine Mordanklage kommt, wenn man Betrunken jemanden umfährt, da man da auch in Kauf nimmt, das man betrunken jemanden umbringt. Finde ich auch sehr gut!
(32) ircrixx · 27. Februar 2017
@31: Genau. Das Ganze könnte man vergleichen mit einem, der mit dem Gewehr in die "Lücken" einer Menschengruppe schießt. Wenn er dabei "versehentlich" jemanden tötet, ist das ja auch glatter Mord. Plus Heimtücke. (Wobei ich selber keinesfalls diplomierter Fußgänger bin; im Gegenteil. Was ich in meiner Jugend mit meinen Bikes so veranstaltet habe, da hätt ich wirklich selbst hinter Gitter gehört.)
(31) raffaela · 27. Februar 2017
Ich kann gar nicht nachvollziehen, warum diskutiert wird, ob die beiden Herren nun 15 oder 20 Jahre hinter Gitter wandern? Und das Argument: "Jeder fährt mal zu schnell." ist ja überhaupt nicht relevant an dieser Stelle. Wer auf einer viel befahrenen Straße mehrere rote Ampeln mit 160 km/h überfährt, der nimmt in Kauf, dass andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen. Das hat nichts mit 20 km/h schneller auf der Autobahn zu tun.
(30) Troll · 27. Februar 2017
Um es mal für Laien einfacher zu erklären, weil hier so heftig diskutiert wird. Es gibt zwei Konstellationen, unter denen eine Tötung ein Mord sein kann, nämlich entweder die gezielte Tötung oder das billigende Inkaufnehmenen des Todes. Letzteres trifft ja eindeutig zu, wenn man als Raser zwecks Autorennen im öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Ob es dann tatsächl. Mord ist, liegt des weiteren daran, ob Mordmerkmale wie z.B. Heimtücke erfüllt sind. Also man kann das durchaus als Mord bewerten
(29) Leoric · 27. Februar 2017
Eine absolut korrekte Zuordnung des bedingten Vorsatzes. War in solchen extremen Fällen schon vor dem Urteil meine juristische Meinung und ich bin froh, dass dies endlich auch mal so gehandhabt wird.
(28) Chris1986 · 27. Februar 2017
Ich gehe davon aus, dass das Urteil in der Revision einkassiert wird. Dennoch ein wichtiges Zeichen. Jeder fährt mal zu schnell und das sollte nicht gleich unter Rasen fallen aber wer 160km/h in der Innenstadt fährt ist für mich weit außerhalb dieser Pufferzone. Ich würde allerdings vorschlagen, dass solche enormen Überschreitungen innerorts einen eigenen Straftatbestand erhalten. Wer innerorts 100km/h oder schneller erwischt wird begeht eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr.
(27) tastenkoenig · 27. Februar 2017
@24: Lebenslang ist nicht max. 15 Jahre, sondern min. 15 Jahre. Durchschnittlich dauert sie ca. 20 Jahre, bei manchen aber auch deutlich länger. • @23: ist angekündigt, und es würde mich wundern wenn nicht. Die Angeklagten haben ja nichts zu verlieren dadurch.
(26) k269603 · 27. Februar 2017
@24 Die 15 Jahre bei der Lebenslangen Freiheitsstrafe stellen lediglich die Mindeststrafe dar. Nach 15 Jahren kann erstmals eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung beantragt werden, was aber längst nicht heißt, dass dem auch stattgegeben wird. So kann man auch in Deutschland bis an sein Lebensende eingesperrt bleiben. Aber im Durchschnitt sind diese "lebenslang" Kandidaten bei ins nach 20 Jahren wieder draußen.
(25) raffaela · 27. Februar 2017
@2 Wenn eines deiner Angehörigen zu Tode gekommen wäre, dann würdest du nicht mehr "lol"-en.
(24) newilu · 27. Februar 2017
Klasse Urteil, aber doch noch viel zu wenig, daher wird es Zeit das die Politik mal endlich begreift, das Lebenslänglich mit maximal 15 Jahren viel viel zu wenig ist. Man sollte es schleunigst auf 30 Jahre festlegen!
(23) flowII · 27. Februar 2017
gabs eigentlich den antrag auf revision?
(22) Aalpha · 27. Februar 2017
@21 Ja das stimmt. Es sind halt nur Sicherheitsmaßnahmen für den Leihen. Wer sich genau auskennt wird immer einen Weg finden... .
(21) tastenkoenig · 27. Februar 2017
@20: Worauf ich hinaus will ist, dass die sich auch heute schon nicht um die ABE ihres Autos kümmern, die ist durch diverse ungenehmigte Gimmicks meist eh schon erloschen. Und der Führerschein ist auch nicht so wichtig für Leute, die sich für die Größten am Steuer halten. Da fehlt i.d.R. jede Einsicht, dass die StVO auch für sie gilt. Bzw. man erntet in der Szene sogar mehr Anerkennung, je mehr man sich darüber hinwegsetzt.
(20) Aalpha · 27. Februar 2017
@18 Wäre ja immerhin Softwaremanipulation. Macht für mich keinen Unterschied, ob er einen Bleifuß hat oder die Sicherheitsmaßnahmen in der Software manipuliert. Zumal man sehr wahrscheinlich sowas auch nach dem Crash/Unfall noch auslesen könnte.
(19) ircrixx · 27. Februar 2017
@18: Schon richtig, aber wenns dafür dann 10 Jahre Scheinentzug gäbe, wären es wohl nur noch wenige, die das riskieren.
(18) tastenkoenig · 27. Februar 2017
@17: Netter Gedanke - aber was meinst Du, wie schnell da ein Software-Mod kursieren würde, der die Beschränkung wieder aufhebt …
(17) ircrixx · 27. Februar 2017
Zumindest bei den modernen Autos ließen sich die Innerortsgeschwindigkeiten über elektronische Tempoabriegelung via Geotagging begrenzen. Die Gesellschaft muss nur abwägen, was ihr wichtiger ist: die grenzenlose Autofreiheit oder das Leben der andren Verkehrsteilnehmer. Und ältere Modelle ohne Abriegelung dürften ab einer bestimmten KWh-Grenze eben nur mit vorherigem Psychotest erworben werden.
(16) tastenkoenig · 27. Februar 2017
@15: Danke, das kann ich mir vielleicht sogar merken ;-) … Die Kategorien werden damit klarer, die Einordnung bleibt m.E. sehr schwierig. Man muss gewissermaßen in den Kopf eines Hirnlosen gucken.
(15) Haase · 27. Februar 2017
@11: Es gibt da eine recht griffige Abgrenzung: "Wird schon gutgehen" - bewusste Fahrlässigkeit / "Na wenn schon" - bedingter Vorsatz. Bislang nahmen die Gerichte immer an, dass Raser glaubten, es werde schon gutgehen und haben wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das ist hier anders - bei der Story kommt das Gericht zu der Ansicht, dass bei 160 Sachen innerorts und mehreren überfahrenen roten Ampeln der Glaube daran, dass es gut gehen wird, nicht mehr vorhanden war.
(14) Roseausk · 27. Februar 2017
ich finde das Urteil richtig, hoffentlich wird es auch Rechtskräftig, die Verteidiger werden bestimmt versuchen es noch zu drehen
(13) Ice-beer · 27. Februar 2017
@9 wo die Grenze ist?! Zu schnell fahren tut fast jeder Mal, kann passieren. Aber bewusst mehrere Ampeln bei ROT kreuzen und in einer Ortschaft 160 Km/h fahren...da stellen sich solche Fragen nicht mehr. Endlich mal ein vernünftiges Urteil wo sich andere Gerichte ein Beispiel dran nehmen sollten.
(12) Aalpha · 27. Februar 2017
@5 Da kann man aber verdammt lange drüber Philosophieren: "Er ist in mein Messer gerannt", "Ich wollte nicht, dass der Abzug losgeht...", "Ich hatte ja keine Ahnung, dass jemand stirbt, wenn er aus dem dritten Stock fällt."... und hier lautet es "Ich wollte niemanden mit 160km/h in der Stadt tot fahren." ... Der fahrer hat bewusst das Leben anderer Menschen in den Kauf genommen, also ist es Mord! ...und solche Menschen dürften eigentlich nie wieder eine Maschine steuern, das wäre gerecht!
(11) tastenkoenig · 27. Februar 2017
Der "bedingte Vorsatz" ist für mich als Nicht-Juristen etwas schwer zu fassen. • @8: Ich bezweifle eine abschreckende Wirkung des Urteils, denn was den Tätern gemeinsam ist, ist die gnadenlose Selbstüberschätzung und/oder das Ausblenden eventueller Folgen. Die wenigsten werden also über ein mögliches Urteil nachdenken, weil sie gar nicht erst in Erwägung ziehen, vor Gericht zu landen.
(10) rockabillie · 27. Februar 2017
@5 <link> kannst du ja mal lesen. Da wird auch der Unterschied zur Fahrlässigkeit erläutert.
(9) Hannah · 27. Februar 2017
@7: Bist du Autofahrer? Noch nie zu schnell gefahren? Die meisten Menschen denken doch auch, sie haben alles unter Kontrolle, wenn sie 20 km/h zu schnell fahren. Wo ist dann die Grenze - bei 20 zu schnell? 50? 100?
(8) sumsumsum · 27. Februar 2017
tot ist tot und kommt nichtmehr zurück sowas muss hart bestraft werden rennen eh schon genug idioten rum die andere erschlagen oder auf andere weise töten und dann mit einer knickerstrafe davon kommen da ist das ja kein wunder wenn das immer so weiter geht
(7) setto · 27. Februar 2017
" Ihnen würde «bei so einer Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen». Die Männer seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben." Dann ab in die geschlossene Abteilung, jeder normale Mensch denkt an die Risiken
(6) Hannah · 27. Februar 2017
@5: "Mord nur, wenn bestimmte Person getötet wird" - das stimmt so nicht. <link> [Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.] Ich finde aber auch, dass das nicht passt. Ist aber nur meine Laienmeinung.
(5) webstarmedia.eu · 27. Februar 2017
Fahrlässige Tötung wäre eher angebracht. Mord ist mit Vorsatz eine bestimmte Person gezielt getötet zu haben. Wollte der Fahrer bewusst das Opfer töten dann ja.
(4) aladin25 · 27. Februar 2017
Wegen Mordes lebenslange Freiheitsstrafe. Wäre gut, wenn auch wirklich lebenslang und nicht nur 15 Jahre! Vielleicht wirkt das ja mal abschreckend auf solche Idioten! Sollen sie ihre vermeintlichen Fahrkünste dort ausüben, wo keine Unbeteiligten zu Schaden kommen können, z.B. auf dem Nürburgring.
(3) flowII · 27. Februar 2017
glaub nicht, das das urteil in der revision bestand hat
(2) Bert · 27. Februar 2017
Mord? lol. Berufung!
(1) Muschel · 27. Februar 2017
Ich hoffe, dass der Richter endlich mal durchgreift, befürchte aber, dass dieses wieder nicht geschieht.
 
Suchbegriff

Diese Woche
25.04.2024(Heute)
24.04.2024(Gestern)
23.04.2024(Di)
22.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News