(lifepr) München, 22.01.2015 - Seit dem 1. Januar 2015 haben Fahrzeughalter die Möglichkeit, bei einem Umzug in eine andere Stadt innerhalb des Bundesgebietes ihr Kfz-Kennzeichen zu behalten. Wer zum Beispiel von München nach Berlin zieht, kann frei entscheiden, ob er sein "M"-Kennzeichen weiter ...