(lifepr) Berlin, 29.08.2014 - Beruht ein Unfall auf einem eindeutigen Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln durch einen volljährigen Fahrradfahrer, haftet er allein. Selbst der Haftungsanteil für den Autofahrer im Rahmen der allgemeinen Betriebsgefahr seines Kfz entfällt. Die geht aus einem aktuellen ...