(lifepr) Berlin, 26.02.2015 - Bei Auffahrunfällen haftet in der Regel der Auffahrende für den entstandenen Schaden allein. Das liegt unter anderem am Beweis des ersten Anscheins, der für eine schuldhafte Unfallverursachung durch den Auffahrenden spricht. Denn in der typischen Auffahrsituation war ...