(pressebox) Berlin, 16.09.2014 - Der BdKEP vertritt die Interessen von KEP Unternehmen besonders im Zusammenhang mit der Regelung der Aufzeichnungspflichten nach § 17 MiLoG. Die Umsetzung des Mindestlohngesetzes in die Praxis wird auch für diesen Paragraphen über Rechtsverordnungen geregelt. Über ...

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