München (dpa) - Das Land Bayern hat überraschend seine Verfassungsklage gegen die 2005 beschlossene Stärkung der Rechte gleichgeschlechtlicher Paare zurückgezogen. Der Freistaat hat nun keine Einwände mehr gegen die Stiefkind-Adoption - also die Möglichkeit, die Kinder eines Lebenspartners zu ...