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1: Die Gerichte sind an Gesetze gebunden, auch in der Schweiz. Wenn jemand Schwarzgeld schützt, dann ist es der schweizer Staat, der sich weigert über einen gewissen Rahmen hinaus, die Gesetze zu ändern. Immerhin lebt die Schweiz ja ganz gut von den Schwarzgeldkonten, die anderen Staaten hinterzogen werden. Die Richter können dafür aber nichts, die machen die Gesetze ja nicht, die sie anwenden müssen.