Karlsruhe (dpa) - Ein Ebay-Nutzer hatte einen Euro für ein Auto geboten - und kann nun auf mehrere tausend Euro Schadenersatz hoffen, weil ihm das Schnäppchen entging. Der Abbruch der Auktion war nicht rechtens, entschied der Bundesgerichtshof. Der Fall dürfte vielen Ebay-Verkäufern eine Warnung ...

Kommentare

(10) taps · 12. November 2014
Urteil ist doch völlig korrekt, was soll das sonst werden. Jeder bricht die Auktion kurz vorher ab, weil Ihm der Preis nicht gefällt oder der Bieter ? Nur Ebay sollte bei Serverausfällen s. "allesstörungen.de Suche Ebay" (in letzter Zeit ziemlich oft) den Fehler eingestehen und den Käufer bzw. Verkäufer eigenständig darauf hinweisen und die Transaktion abbrechen und ggf. selbst den Schaden regulieren. Da ist Ebay wirklich problematisch, hohe Gebühren und für sich selbst Unfehlbar.
(9) MasterYODA · 12. November 2014
eBay (Deutschland) sollte einfach mehr ausmisten. Was sich da alles rumtreibt... Auktionsabbrecher, Spaßbieter, Urheberrechtsverletzer, Nachverhandler... und was machen sie dageben: nichts (obwohl gegen die eigenen AGB gehandelt wird). Wenn dort die Mehrzahl der "Privat"-Auktionen reibungslos über die Bühne geht, kann man sich mittlerweile glücklich schätzen, als Käufer und Verkäufer.
(8) Chris1986 · 12. November 2014
@6 Ein Vertragsabschluss verpflichtet aber auch schon ohne, dass der Kaufbetrag gezahlt wurde. @1 Das ist das Risiko einer Auktion, ich sehe die Entscheidung des BGH daher als richtig an.
(7) k446426 · 12. November 2014
Und über eine Strafe haben wir noch gar nicht geredet - er muss erstmal nur entschädigen... eigentlich sollte Ebay auch eine Strafe wegen des Fehlverhaltens verhängen wie zeitweise oder komplette Sperrung. Von daher kann der Verkäufer noch ganz dankbar sein viele viele weitere Artikel versteigern zu können um die Entschädigung aufzubringen obwohl die gesamte Existenz beendet wurde.
(6) k381986 · 12. November 2014
hmm........keine Ahnung, seh ich irgendwie zwiespältig. Solange die Ware nicht bezahlt ist, gehört sie dem Eigentümer und der kann eigentlich schon damit machen, was er möchte. Was mich nur an ebay ägert, dass Käufer machen können, was sie wollen und ihnen passiert nix. Man kann ihnen nicht mal eine neg. Bewertung geben. Das ärgert mich
(5) k446426 · 12. November 2014
@4 Genau so sehe ich das auch - mit einem Mindestpreis klappt es wunderbar, kostet aber - und daher hat fast jeder einen Freund der das Mindestgebot bringt - kostenlos. Für einen Euro einstellen ist eben mit Risiko und Auktion abbrechen wenn die vertragsmäßigen Gründe nicht vorliegen ist ein schuldhafter Fehler der bestraft werden kann und sollte.
(4) leoluk · 12. November 2014
richtig @Mehlwurmle. Ausserdem gibt es ja bei Ebay auch die Funktion Mindestgebot oder eben Mindestpreis. Dann würde das Auto auch nicht unter dem Preis weggehen, den der Verkäufer mindestens erzielen will.
(3) Sternensammler · 12. November 2014
Das ist traurig dass du die nicht siehst. Gierig war hier nur einer, der Kläger ;)
(2) Mehlwurmle · 12. November 2014
Ich sehe hier keine Fehlentscheidung vom BGH. Immerhin hat der Anbieter ja bewusst das Auto bei Ebay eingestellt. Wenn er nicht zu 100% beabsichtigt hat es auch darüber zu verkaufen, dann hätte er es halt nicht einstellen dürfen! Dummheit oder Gier schützt nicht vor Strafe!
(1) Sternensammler · 12. November 2014
Und wieder mal eine Fehlentscheidung des BGH. Und vermutlich eine kleine Existenz in Schwierigkeiten gebracht, super Leistung.
 
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