(pressebox) Karlsruhe, 27.03.2015 - Oftmals sind Mitarbeiter erstaunt, dass sie auf einer Veranstaltung auch selbst haftbar gemacht werden können - u.a. auch Auszubildende. Tatsache ist, dass der "normale" Mitarbeiter, egal ob Minijobber oder Auszubildender, ebenso haften kann wie ein langjähriger ...