Aussage zur IQ-Steigerung bei Kindern nicht erlaubt
In wie weit sind Aussagen zu einem Nahrungsergänzungsmittel, das an Kinder gerichtet ist, erlaubt?
(lifepr) München, 04.03.2015 - Wenn die Konzentrationsfähigkeit durch dieses gesteigert werden soll, ist ein solches Versprechen nicht zulässig, da ein Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung vorliegt. So entschied es das Mainzer Landgericht. Weitere Aussagen, die bei dem Prozess auf dem Prüfstand waren, erachteten die Richter ebenfalls als unzulässig.
Was ist passiert?
Ein Unternehmen warb für sein insbesondere an Kinder gerichtetes Nahrungsergänzungsmittel mit dem Namen „Omega iQ Junior“, dass die darin enthaltenen Omega-3-Fettsäuren die Konzentrationsfähigkeit bei Kindern steigern würde. Zudem wurden insbesondere Eltern „in schon vielen Fällen fast schon sensationelle Ergebnisse“ zugesichert.
Die gesamte rechtliche Analyse finden Sie unter http://www.juravendis.de/aussage-zur-iq-steigerung-bei-kindern-nicht-erlaubt-6661/
Was ist passiert?
Ein Unternehmen warb für sein insbesondere an Kinder gerichtetes Nahrungsergänzungsmittel mit dem Namen „Omega iQ Junior“, dass die darin enthaltenen Omega-3-Fettsäuren die Konzentrationsfähigkeit bei Kindern steigern würde. Zudem wurden insbesondere Eltern „in schon vielen Fällen fast schon sensationelle Ergebnisse“ zugesichert.
Die gesamte rechtliche Analyse finden Sie unter http://www.juravendis.de/aussage-zur-iq-steigerung-bei-kindern-nicht-erlaubt-6661/