(lifepr) München, 04.03.2015 - Wenn die Konzentrationsfähigkeit durch dieses gesteigert werden soll, ist ein solches Versprechen nicht zulässig, da ein Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung vorliegt. So entschied es das Mainzer Landgericht. Weitere Aussagen, die bei dem Prozess auf dem ...