(lifepr) München, 22.05.2017 - Wer in Deutschland ausbilden möchte, muss seit 2009 seine berufs- und arbeitspädagogische Eignung durch einen Nachweis oder ein Zeugnis belegen. Der Ausbildereignungsschein berechtigt und qualifiziert zur fachlichen Ausbildung junger Fachkräfte im Betrieb. Wie erhält ...

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