München, 13.12.2017 (lifePR) - Der Ausbildereignungsschein berechtigt und qualifiziert zur fachlichen Ausbildung junger Fachkräfte im Betrieb. Die fachliche Qualifikation (abgeschlossene Ausbildung oder Berufserfahrung) und die persönliche Eignung sind Voraussetzung für das Erlangen dieser ...