(lifepr) Berlin, 01.09.2014 - Bei Auffahrunfällen kann gewöhnlich kaum festgestellt werden, was sich beim Unfallgeschehen genau abgespielt hat. Die Rechtsprechung weist in solchen Fällen meist dem Auffahrenden die Schuld zu, weil dieser zu dicht an seinen Vordermann auffuhr und den gebotenen ...

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