(lifepr) Düsseldorf, 24.02.2017 - Nach Auskunft der ARAG Experten können Arbeitnehmer, denen vom Chef kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, Aufwendungen für das heimische Büro von der Steuer absetzen. Die Höchstgrenze dafür liegt in der Regel bei 1.250 Euro. Bildet das häusliche ...