(pressebox) Karlsruhe, 28.08.2015 - Das fälschlicherweise so genannte "Recht auf vergessen" ist nach wie vor in aller Munde. In erster Linie wird damit Google als die führende Suchmaschine in Verbindung gebracht. Doch natürlich gilt der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entwickelte ...