(lifepr) Jena, 05.12.2016 - Ab 1. Januar 2017 soll der Unterhalt für Trennungskinder unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Ob dieser Vorschuss aber tatsächlich bei den Bedürftigen ankommt, bezweifelt auch Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des Deutschen ...