Auch in Flüchtlingskrise keine Ausnahmen von EU-Asylregeln

Luxemburg (dpa) - Das europäische Asylrecht gilt auch in Extremsituationen wie der Flüchtlingskrise. Ausnahmen sind auch bei einem starken Andrang von Migranten nicht vorgesehen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Grundsatzurteilen klarstellte.

Beim Rechtsstreit um Flüchtlingsquoten empfahl ein wichtiger EuGH-Gutachter, die Klagen Ungarns und der Slowakei abzuschmettern.

2015 und 2016 hatten sich über die Balkanroute Hunderttausende auf den Weg in die EU gemacht, die meisten nach Deutschland. Kroatien und andere überforderte Staaten an der Route ließen die Menschen zeitweise ungehindert über ihre Grenzen und halfen bei der Durchreise. Doch gilt in der EU eigentlich, dass Ankömmlinge in dem Land Schutz beantragen müssen, in dem sie zuerst EU-Boden betreten.

Auf diesen Grundsatz pocht der Luxemburger EuGH in zwei Fällen von Flüchtlingen, die über Kroatien in die EU einreisten, ihre Asylanträge danach aber in Österreich und Slowenien stellten. Beide Länder sahen nach den sogenannten Dublin-Regeln der EU Kroatien in der Pflicht, die Asylverfahren abzuwickeln. Die Richter bestätigten diese Auffassung.

Das zweite Grundsatzurteil zum EU-Asylrecht betrifft ebenfalls einen Fall aus der Zeit der großen Flüchtlingskrise, als teils auch deutsche Behörden überfordert waren. Viele Ankömmlinge stellten zunächst nur formlose Anträge auf internationalen Schutz, während die formalen Anträge und Verfahren erst Monate später abgearbeitet wurden. Der EuGH erklärte nun, dass solche formlosen Anträge ausschlaggebend seien für Fristen nach EU-Regeln.

Pro Asyl reagierte erfreut und erwartet «Auswirkungen für eine nicht geringe Zahl von Asylsuchenden» hierzulande. «Betroffene (...) dürften nun gute Chancen haben, dass über ihren Antrag in Deutschland entschieden werden muss», kommentierte die Flüchtlingsorganisation.

Die Brüsseler EU-Kommission trieb derweil ihre Verfahren gegen die Flüchtlingsverweigerer Tschechien, Ungarn und Polen voran. Die Behörde leitete die nächste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens ein und forderte die Regierungen zum Einlenken binnen Monatsfrist auf. Falls sie sich weigern, wäre der nächste Schritte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die EU-Staaten hatten im September 2015 die Verteilung von bis zu 160 000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland binnen zwei Jahren innerhalb Europas beschlossen.

Nach aktuellen Brüsseler Angaben ist bislang jedoch nicht einmal die Hälfte der Kandidaten tatsächlich von anderen europäischen Staaten aufgenommen worden: nur 24 676 Personen. Ungefähr 26 400 weitere Migranten mit guten Chancen auf Asyl kämen in Frage.

Ungarn und die Slowakei haben gegen diese Quotenregelung geklagt - sie waren gemeinsam mit Tschechien und Rumänien im Kreis der EU-Staaten überstimmt worden. Ein wichtiger Gutachter am Europäischen Gerichtshof empfahl am Mittwoch, die Klagen abzuschmettern: Der Beschluss sei nicht rechtswidrig, und auch Ungarn und die Slowakei müssten Flüchtlinge aufnehmen, argumentierte Yves Bot. Ein Urteil wird ab September erwartet. Meist halten sich die Richter an die Empfehlung ihrer Gutachter.

Beim Versuch Europas, Migranten an der Überfahrt von Libyen nach Europa zu hindern, erscheinen derweil Fortschritte möglich. Nach Angaben von Italiens Ministerpräsident Paolo Gentiloni hat die Regierung in Tripolis erstmals vorgeschlagen, dass italienische Kriegsschiffe beim Kampf gegen Menschenschmuggler auch in libyschen Gewässern helfen. Das italienische Verteidigungsministerium prüft die Anfrage nun. Es wird erwartet, dass Libyen auch der EU insgesamt eine solche Erlaubnis erteilen wird. Bislang operiert die europäische Sophia-Mission nur außerhalb der libyschen Gewässer und muss damit gerettete Migranten nach Europa bringen.

EU / Migration / Flüchtlinge / Slowakei / Ungarn
26.07.2017 · 18:29 Uhr
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