(pressebox) Karlsruhe, 17.04.2015 - Auch der Betreiber eines Mikrobloggingdienstes ist verpflichtet künftig weitere Rechtsverletzungen zu verhindern, wenn der Betroffene ihn auf die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Inhalt der eingestellten Nachricht hinweist. Der Hinweis muss dabei ...