Düsseldorf, 21.08.2017 (lifePR) - Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) weisen Urlaubsheimkehrer auf die nationalen und internationalen Regelungen zum Artenschutz hin, um die Einfuhr von geschützten Pflanzen- und Tierarten zu unterbinden. Hierbei handelt es sich zumeist um Mitbringsel aus ...