(pressebox) München, 23.07.2014 - Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist ein tiefgreifender Einschnitt. Sie müssen sich nach Zugang der Kündigung unverzüglich bei der zuständigen Arbeitsagentur als arbeitsuchend melden. Möglicherweise wird dann eine Sperre für den Bezug von Arbeitslosengeld ...