(lifepr) Berlin, 27.08.2014 - Auch für Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer tatsächlich nicht arbeitet, entsteht der gesetzliche Urlaubsanspruch. Dies so lange, wie ein Arbeitsverhältnis besteht und selbst dann, wenn es ruht. Der Arbeitgeber darf jedoch den gesetzlichen Urlaubsanspruch eines ...

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