(lifepr) Berlin, 29.05.2015 - Das Arbeitszeitgesetz sieht ab einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Mindestpausenzeit von 30 Minuten und ab einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden eine Mindestpausenzeit von 45 Minuten vor. Nach sechs Stunden ist erstmals eine Ruhepause zu gewähren. ...

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