(lifepr) Düsseldorf, 29.04.2015 - Wer arbeitslos ist und sich als Student an einer Hochschule eingeschrieben hat, kann bis zum Beginn der Vorlesungen Arbeitslosengeld verlangen. So bezog beispielsweise eine ehemals als Sachbearbeiterin tätige Frau nach Aufhebung ihres Arbeitsvertrages ...

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