(pressebox) Karlsruhe, 19.07.2016 - Die Arbeitnehmerüberlassung birgt viel Sprengstoff, da die Abgrenzung zum (Schein-)Werkvertrag oft nicht einfach ist. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass drei Kammern des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zur sog. Fallschirm-Lösung verschiedene ...