(pressebox) Dresden, 07.05.2012 - Laut Europäischem Arzneibuch und Apothekenbetriebsordnung sind Apotheker in der Pflicht zu prüfen, ob ihre Produkte höchsten Anforderungen entsprechen. Auch zugekaufte Rezeptursubstanzen müssen, um Verwechslungen auszuschließen, auf ihre Identität hin analysiert ...