(pressebox) Karlsruhe, 06.07.2015 - Über die sog. Fallschirm-Lösung in der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) hatten wir berichtet: Sollte sich die im Rahmen eines gewollten Werkvertrages erbrachte Leistung im Nachhinein als eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung herausstellen, kann der eingesetzte ...