(pressebox) Karlsruhe, 06.07.2015 - Über die sog. Fallschirm-Lösung in der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) hatten wir berichtet: Sollte sich die im Rahmen eines gewollten Werkvertrages erbrachte Leistung im Nachhinein als eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung herausstellen, kann der eingesetzte ...

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