Ansbach (dts) - Der Schul-Amokläufer von Ansbach muss neun Jahre in Jugendhaft. Das urteilte heute das Landgericht Ansbach. Zudem soll Georg R., der unter einer schizoiden Persönlichkeitsstörung leidet, in einer Psychiatrie untergebracht werden. Die Staatsanwaltschaft warf dem damaligen Abiturienten ...

Kommentare

(3) Bernie1969 · 29. April 2010
So schnell ist der nicht draußen. Es steht ja in der News, dass er auch in die Psychiatrie muss. Und dort sitzt man mitunter länger, als die eigentliche Haftstrafe, wenn es Gründe gegen die Entlassung gibt. Und so lustig ist das Leben in einer Hochsicherheitsabteilung auch nicht (habe da 5 Jahre gearbeitet...)
(2) Wieschen · 29. April 2010
Man, ich dachte immer Verbrechen lohnt sich nicht! 47 versuchte Morde..und dann solch milde Strafe. Neun Jahre, minus 1 Drittel wegen guter Führung....tztz, da bekommen manche mehr bei nur einem Mordversuch + anschliessener Sicherheitsverwahrung!!
(1) Ronja · 29. April 2010
Ach ist das nicht praktisch ... eine schizoide Persönlichkeitsstörung. Ein Mensch ohne Reue, der nach 9 Jahren (wenn es überhaupt soviele werden) wieder rauskommt und dann weitermacht wo er aufgehört hat? Wo bleibt die anschließende Sicherheitsverwahrung?
 
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