(lifepr) Düsseldorf, 11.04.2014 - Bei Wildunfällen kommen grundsätzlich die Kfz-Kasko-Versicherungen für den eigenen Schaden auf. Allerdings weisen die ARAG Experten auf die doch sehr grobe Verallgemeinerung dieser Aussage hin. Denn der Teufel steckt auch hier im Detail: Der Versicherungsnehmer muss ...