Rostock (dpa) - Wenn die Temperaturen im Büro ins beinahe Unerträgliche steigen, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf angemessenen Hitzeschutz. Das hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt. Arbeitgeber müssen vor allem bei hochsommerlichen Verhältnissen auf ...

Kommentare

(4) flowII · 12. Juli 2010
widerspricht das nicht das urteil eines oghs, dass es keinen anspruch auf hitzefrei gibt wie hier vor wochen vermeldet
(3) k136403 · 12. Juli 2010
gibt es in D. nur noch Büroarbeiter??
(2) k306874 · 12. Juli 2010
ist ja schön und gut die gleitzeit,nur in den fabriken am fließband haut sowas nicht hin und dazu noch akkordarbeit was für regelung gibt es denn da lol sieht so aus @3 an die anderen wird nicht gedacht
(1) k134894 · 12. Juli 2010
genau, richtiges lueften, hab ich auch gemacht, hatte gerade mal 30,5°C im zimmer und habe gelueftet, danach hatte ich 32,5°C im zimmer, muuuhhaaaa :)
 
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