(lifepr) Düsseldorf, 25.02.2015 - Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Verkäufer eines Hauses wegen arglistig verschwiegener Feuchtigkeit des Hauses zur Zahlung von Schadensersatz und zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt. In dem verhandelten Fall schlossen die Parteien im Juli 2012 ...