Freiburg (dpa) - Die sechs geklauten Maultaschen liegen der Seniorenbetreuerin aus Konstanz am Bodensee noch immer schwer im Magen: Vor einem Jahr hatte sie die mit Fleisch gefüllten Teigtaschen in dem Altenheim, in dem sie fast seit 17 Jahren arbeitete, kurzerhand mitgenommen. Sie wären sonst im ...

Kommentare

(9) exDelphi · 30. März 2010
Diebstahl lohnt sich :)
(8) Wasweissdennich · 30. März 2010
@ (7) sie wurde laufen gelassen, das Gericht entschied das die fristlose Kündiung falsch war und daher wird sie auch nun auch nun 25 -42.5 K Euro als Abfindung bekommen... glaub auch nicht das sie nach dem ganzen Rummel noch Lust hätte da weiter zu arbeiten
(7) Fliegerle · 30. März 2010
Die kleinen Hängt man auf, die großen lässt man laufen. Sowas stingt zum Himmel.....
(6) k85186 · 30. März 2010
@5: Bei richtig gravierenden Diebstaehlen passiert dem Taeter nichts und die Regierung bezahlt den Schaden mit Steuergeldern... @8: Ja, in der Revisionsverhandlung. Fast haette es sie erwischt. War reines Glueck und ein verstaendnisvoller Richter. Aber wie die erste Verhandlung gezeigt hat, sind auch Richter verschieden!
(5) Stiltskin · 30. März 2010
Sicher, auch wenn es sich noch so unsinnig anhört; es war Diebstahl, und das geschehene muß geahndet werden. Nur sollte man Augenmaß bewahren, und nicht gleich mit der härtesten Sanktion die das Arbeitsrecht kennt, reagieren. Ein strenger Verweis und eine Aktennotiz, der in der Personalakte abgelegt wird, hätten es sicher auch getan. Wenn man hier schon so schwere Geschütze auffährt, welche Strafen will man dann bei wirklich gravierenden Diebstählen verhängen?
(4) k45047 · 30. März 2010
Das ganze hat noch eine andere Facette: Das Esssen ist evtl. durch die Kranken- oder Pflegekasse bezahlt worden und damit deren Eigentum. Das Heim könnte Probleme bekommen, wenn es nicht so vorgeht. In Krankenhäusern ist die Kündigungs-Drohung bei Verzehr von Patienten-Essen normal. @3: Aber auch eine Tafel darf kein Essen verteilen, wenn die Kühlkette unterbrochen wurde und nicht klar ist, ob evtl schon einer aufs Brot gesabbert hat.
(3) sohnes · 30. März 2010
@2 Exakt darin liegt die Pointe bei der Sache. Besser noch wäre, das Zeug einer Tafel zu geben. Mittlerweile haben sich schon auch ein paar Politiker "empört", obwohl es rechtlich gesehen einwandfrei ist, in solchen Fällen zu kündigen. Schauen wir, was dabei noch rauskommt. @4 Auch wieder richtig, dann kann mans nur noch nach Afrika verhökern (pöhser Witz).
(2) bleifrau · 30. März 2010
Juristisch magst du ja Recht haben. Aber ne Altenpflegerin verdient a) nicht gerade rosig, b) müssen die nicht verbrauchten tadellosen (!) "Reste" weggeschmissen,werden. Und sich da ein Pack Maultaschen zu nehmen... Bei ner Tankstelle ist das sicher nicht anders,aber ich kenn eine,die v.ihrem Chef die übrigen Baguettes geradezu aufgenötigt bekommt "für Ihre Kinder!"Eine Altenpflegerin z.mir (Besucherin):"Nehmen Sie's mit,wir müssen es doch wegschmeißen" Egal ob Butter oder Wurst oder Knäckebrot.
(1) LordIntruder · 30. März 2010
Wenn sie die Maultaschen mitgenommen hat, ohne sich vorher das Einverständnis ihres Arbeitgebers einzuholen, ist das ein klassischer Diebstahl. Da kann sie klagen, so viel sie will.
 
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