Gelsenkirchen (dpa) - Privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf die volle Erstattung ihrer Beiträge. Das hat das Sozialgericht Gelsenkirchen entschieden. Eine privat versicherte Frau mit drei Kindern hatte Arbeitslosengeld II beantragt und bekommen. Ihre Krankenkassenbeiträge ...

Kommentare

(2) k293295 · 06. Oktober 2009
nachtragend zu #1: das übrigens zeigt, daß auch ehemals gutverdienende Leute in Hartz 4 abrutschen können.
(1) vaultboy · 06. Oktober 2009
Völlig gerechtes Urteil!
 
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