Kassel (dpa) - Deutsche Ärzte dürfen keine zweite Praxis eröffnen, wenn diese zu weit vom Hauptsitz entfernt liegt. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass sich Ärzte durch die Entfernung nicht ausreichend um ihre Patienten kümmern könnten. Ein Arzt aus Fulda wollte im 128 Kilometer entfernten ...

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