Karlsruhe (dpa) - Im Fall des unter Kinderporno-Verdacht stehenden Politikers Jörg Tauss ist die Staatsanwaltschaft Karlsruhe erneut in die Kritik geraten. Nach dem Abschluss der Ermittlungen wird sie nicht nur vom Anwalt des Bundestagsabgeordneten angegriffen, sondern auch von der vorgesetzten ...

Kommentare

(12) wkloss · 21. Juli 2009
Was soll das geschnatter? Der Beweis, Besitz ist strafbar - für alle, auch für Beamte, wenn diese nicht beruflich damit zu tun haben. Also? Schonung für Beamte oder wirklich Rechtsstaat?
(11) ventures · 21. Juli 2009
In unserem (angeblichen) Rechtsstaat wird schon lange nicht mehr auch Zu Gunsten eines Beschuldigten ermittelt, sondern ausschliesslich zu Lasten. Wer das System kennt, weiß auch, daß jeder Staatsdiener nur nach erfolgreichen Beschuldigungen gemessen wird. Ich weiss wovon ich spreche, denn mich hat der "Spaß" 10 TEURO an Honoraren gekostet, nachzuweisen, dass Beamte Ihre Pflichten nur einseitig ausgelegt haben!
(10) pebcak · 21. Juli 2009
@Neun Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Schnauze halten. Es wurden nämlich keinerlei solcher inhalte auf seinem Rechner gefunden. Weder auf dem Privaten noch auf dem Dienstlichen. Gefunden wurden 3 Dvd#s und ein paar Bilder auf dem Handy. Es ging ja nach seiner Aussage darum nachzuweisen, dass die Vertriebswege von Darstellungen von Kindesmissbrauch eben nicht wie vom BKA und Frau vdL ein Massenmarkt im Internet sind, sondern direkte Netzwerke, die das Material per Post oder Telefon verb
(9) Helene1234 · 21. Juli 2009
Da muß ich @4 glatt mal beipflichten...Man muß haltnur so tun,als wenn man Beweise gegen "böse Pädophile" sammeln möchte,und schon ists o.k.? ;-(( Sorry:der PC/Handy auf dem die Bilder gefunden wurden waren privat! Und wenn einer unserer Staatsdiener nicht weiß,das dass verboten ist,wer dann? Ermittlungen,wie Tauss weiß machen möchte,hätte er auch in seinem Büro tätigen können.Gibt Passwörter um "geheime Ermittlungssachen" vor anderen zu schützen...Hab ich irgendwann mal so gehört! :-))
(8) k293295 · 21. Juli 2009
Staatsanwaltschaft und Polizei haben die Pflicht, sowohl FÜR als auch GEGEN den Beschuldigten zu ermitteln. ENTlastende Beweise dürfen nicht unterschlagen werden, BElastende ebensowenig. Wenn es stimmt, daß Tauss nicht die Möglichkeit zur Stellungnahme hatte, dürfte KEIN Richter in D eine Hauptverhandlung eröffnen. Das riecht nicht nur nach einem Polit-Prozeß, das STINKT. @ 4: Du warst als Demagoge schon besser.
(7) starship · 21. Juli 2009
Abwarten was passiert, wie die Anklage aufgeht. Ob der für Kinderpornos zuständige Mitarbeiter eben diese für Arbeit besitzen muss wage ich zu bezweifeln. Sonst müsste die Drogenbeauftragte auch abhängig sein....
(6) Tudelwitz · 21. Juli 2009
@5 : Das denke ich auch.Der hat in seinen Reden so viel Wahrheit über die anderen Parteien zum Thema Verbot von Paintball und so gesagt...da mussten sie ja was tun^^
(5) luisbest · 21. Juli 2009
Der Mann ist in Ordnung, die wollen ihm jetzt nur was anhängen.
(4) Kelle · 21. Juli 2009
Tjaja, Piraten halt... Endlich wissen wir, Kinderpornos sind in Ordnung. Ganz großes Kino #5...
(3) k45047 · 21. Juli 2009
Naja, dass Anklage erhoben werden wird war klar. Nach dem Presserummel kann die Staatsanwaltschaft, die ja kräftig mitgemischt und Infos rausgegeben hat, nicht zurück ziehen. Die Entscheidung, ob das was Hr. Tauss getan hat, durch seine Tätigkeit gedeckt war oder nicht, wird ein Gericht entscheiden müssen.
(2) Zorro · 21. Juli 2009
Danke Bild-Zeitung das du uns so gut informierst. Was würden wir nur ohne dich machen?
(1) pp86 · 21. Juli 2009
dumm gelaufen... taktisch gut platziert so kurz vor der bundestagswahl. - das wird ne schlammschlacht.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News