(pressebox) Köln, 24.11.2014 - In vielen Betrieben und Büros dekorieren Beschäftigte ihren Arbeitsplatz mit Weihnachtsschmuck. Dies ist gesetzlich erlaubt, solange der Chef einverstanden ist und Arbeitnehmer die Brandschutzordnung des Betriebs einhalten. "Sofern das Unternehmen Wachskerzen erlaubt, ...