(pressebox) Karlsruhe, 30.07.2015 - Beim Anbieten von Textilien muss das Textilkennzeichnungsgesetz beachtet werden. Das gilt für alle Angebote von Textilerzeugnissen, also auch und gerade bei Internetshops. Daher müssen alle Verkäufer und Webshopbetreiber aufpassen. Ein Verstoß gegen das Gesetz ...