Abwrackprämie mindert Hartz-IV-Leistungen

Essen (dpa) - Die Abwrackprämie muss Hartz-IV-Empfängern voll als Einkommen angerechnet werden. Das hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht entschieden. Die Prämie verschaffe Hartz-IV- Empfängern Einnahmen, die über ihren monatlichen Bezügen lägen und kämen vor allem dem privaten Konsum zugute. Laut Gericht dürfen Hartz-IV-Empfänger ein vorhandenes, angemessenes Auto behalten, ohne dass die Unterstützung gekürzt wird. Mittel für die Anschaffung eines Neuwagens seien aber nicht anrechnungsfrei.
Urteile / Soziales / Auto
15.07.2009 · 14:21 Uhr
[12 Kommentare]
 
Dutzende Verletzte bei Busunglück auf A 44 in NRW
Werl - Auf der A 44 bei Werl in NRW hat sich in der Nacht zu Freitag ein schweres Busunglück […] (01)
Eva Mendes: Freiwilliger Rückzug aus Hollywood
(BANG) - Eva Mendes sagt, sie und Ryan Gosling hätten eine „nonverbale Abmachung" gehabt, dass […] (00)
Hoeneß zu Alonso: «Wir würden ihn gerne verpflichten»
München (dpa) - Der FC Bayern München möchte nach Angaben von Uli Hoeneß Xabi Alonso als neuen […] (06)
«Nur ein kleiner Gefallen» bekommt eine Fortsetzung
Amazon MGM Studios gab bekannt, dass Anna Kendrick, Blake Lively, Henry Golding, Andrew Rannells, Bashir […] (00)
iPhone 16: Zubehörhersteller bereitet sich auf neue Capture-Taste vor
Laut einem Bild, welches Sonny Dickson auf X teilte, bereitet sich mindestens ein […] (00)
Lidl und Kaufland: Keine Einschränkungen durch Warnstreik
Berlin (dpa) - Die Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi bei Lidl und Kaufland haben nach Angaben […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News