Abwrackprämie mindert Hartz-IV-Leistungen
Essen (dpa) - Die Abwrackprämie muss Hartz-IV-Empfängern voll als Einkommen angerechnet werden. Das hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht entschieden. Die Prämie verschaffe Hartz-IV- Empfängern Einnahmen, die über ihren monatlichen Bezügen lägen und kämen vor allem dem privaten Konsum zugute. Laut Gericht dürfen Hartz-IV-Empfänger ein vorhandenes, angemessenes Auto behalten, ohne dass die Unterstützung gekürzt wird. Mittel für die Anschaffung eines Neuwagens seien aber nicht anrechnungsfrei.