Karlsruhe (dts) - Das Bundesverfassungsgericht hält die Abschiebung von sogenannten Gefährdern für verfassungsgemäß. Der entsprechende Paragraf des Aufenthaltsgesetzes sei mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilten die Karlsruher Richter am Donnerstag. Konkret wies das Gericht die ...