58-Jährige verliert Job wegen sechs Maultaschen

Radolfzell (dpa) - Wegen sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro verliert eine 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz ihren Job. Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee entschied, dass die Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen Diebstahls zu Recht entlassen worden ist. Gegen die fristlose Kündigung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte die 58-Jährige geklagt. Das Gericht hat die Klage nun abgewiesen. Die Frau hatte die Maultaschen von der Verpflegung der Heimbewohner abgezweigt.
Prozesse / Arbeit / Urteile
16.10.2009 · 09:23 Uhr
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