1,79 Euro Stundenlohn - Staatsanwalt will Geldstrafe
Magdeburg (dpa) - Im Prozess um extrem niedrige Löhne gegen einen früheren Reinigungsunternehmer vor dem Landgericht Magdeburg hat die Staatsanwaltschaft 1200 Euro Geldstrafe gefordert. Der Angeklagte habe seinen Beschäftigten einen Stundenlohn von 1,79 Euro gezahlt, obwohl der Mindestlohn bei 7,68 Euro gelegen habe. Den Sozialkassen sei durch nicht gezahlte Beiträge ein Schaden von knapp 70 000 Euro entstanden. Die Verteidigung des Angeklagten plädierte auf Freispruch. Am Nachmittag will das Gericht sein Urteil verkünden.