(pressebox) Köln/Berlin, 29.03.2017 - Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ( Rechtssache C-568/15 ) zu den 0180-Rufnummern gab es einige Irritationen zur Reichweite der Entscheidung. So wurde an einigen Stellen vermeldet, dass diese Rufnummerngasse zukünftig nicht mehr genutzt werden ...