Warnung vor ChuOne und seinen Slots!

Ich verkaufe die Lizenzen für Lose -> kein gewerbliches Handeln.
Was ich dannach mit den Losen mache, ob ich diese verkaufe oder nicht, hat mit dem Verkauf der Lizenz dann nichts mehr zutun.
Vor dem Gesetz würde ich das dann einfach als Werbegeschenk auslegen,
weil es fliesst ja kein Geld und die Waare is sogesehen verschenkt worden.

Die grundsätzliche Idee ist ja garnicht so übel, aber Vater Staat hat da sicher das Eine oder Andere dagegen.

Wenn das sooo einfach wäre könnte JEDES Handelsunternehmen seine Waren gegen eine Pseudowährung (MEDIA-Mark, SATURN-Ring, REAL-Real etc. :ugly:) eintauschen und so "geringfügig" mehr verdienen (Gewerbesteuer, etc.)

Es wären dann halt verdammt viele Werbegeschenke unterwegs... :ugly:
 
Die grundsätzliche Idee ist ja garnicht so übel, aber Vater Staat hat da sicher das Eine oder Andere dagegen.

Wieso?
Ich versteuere doch meine Einnahmen ;)
Da spricht rechtlich nichts dagegen ;)

wenn du dich damit mal nicht täuscht:

sobald du eine gewinnerziehlungsabsicht hast,brauchst ein gewerbe.
das du lose dafür nimmst ist egal,du machst sie zu geld--->gewinn:roll:

nach deiner auffassung ist auch ein scheck nix wert,ist ja nur ein stück papier,was ich damit mache.......
ich werd mich dann nurnoch mit schecks bezahlen lassen:roll:

nur sieht es das fa anderst....

selbst wenn du für deine slots einen pfurz in dose nimmst....

Wen man wird gewerbepflichtig wenn man ein Limit überschreitet,
wenn man privat mal was herstellt und das dann verkauft ist das noch lange nicht gewerbepflichtig.

Wie kommst du jetzt aufs Schecks und zu der Annahme ich bin der Meinung Schecks sind nichts wert? Back to Topic.

Steht doch da, vergleich einfach mal die beiden Aussagen, bei Deiner fehlt etwas. Und im aktuellen Fall hast Du ja zuerst die Zustimmung verweigert, weshalb denn?

Was fehlt bei meiner? Wo hast du denn her, dass ich eine Zustimmung verweigert habe? Er hat die Lizenz einfach ohne bescheid zu sagen weitergegeben. ( Punkt. )

Das Nichtmitteilen einer nicht mehr betriebenen Domain ist mit Sicherheit keine Erstellung einer Raubkopie. Wo wurde denn von wem wann diese Kopie rechtswidrig erstellt. Wieder diese Begrifflichkeiten. Eine "Raubkopie" ist eine Kopie, die gesetzwidrig erstellt wurde.

Du hast anscheinend nicht begriffen worum es geht.
"Das Nichtmitteilen einer nicht mehr betriebenen Domain" ??????
Er hat die Lizenz einfach ohne bescheid zu sagen weitergegeben. ( Punkt. )

Deshalb bitte ich dich, falls du hier noch weiter teilnehmen willst dich erstmal zu informieren worum es überhaupt geht oder dies zu erfragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was willst du denn versteuern, wenn du doch nach deiner Aussage ja nichts dafür nimmst .. 19% von Nichts bliebe ja nichts .. :ugly:
 
Ja, aber die Einnahmen aus deinen Slots sind ja gleich NULL, so hast du es ja geschrieben .. ergo wird da nichts versteuert?!
 
Was fehlt bei meiner? Wo hast du denn her, dass ich eine Zustimmung verweigert habe?
Aus Post 1 in diesem Thread, mehr Informationen habe ich nicht.

Du hast anscheinend nicht begriffen worum es geht.
"Das Nichtmitteilen einer nicht mehr betriebenen Domain" ??????
Er hat die Lizenz einfach ohne bescheid zu sagen weitergegeben. ( Punkt. )
Steht so nicht in Post 1 in diesem Thread, oder? Dort steht
Ich habe bei ihm 8 Lizensen liegen, die schon ewig gesperrt sind.
Grund war das ich es ihm nicht gemeldet habe, das die eingetragene Domain mir nicht mehr gehört. Naja sowas darf man ja auch mal nicht vergessen!

Dann hat er mir gesagt, okay 500Mio KL Strafe!!
Ich habe darauf gesagt, okay.. will die Slots eh verkaufen..

Jetzt der ober hammer.. darauf meinte er nur : Okay dann nicht, kein interesse das 8 Games verkauft werden..

Deshalb bitte ich dich, falls du hier noch weiter teilnehmen willst dich erstmal zu informieren worum es überhaupt geht oder dies zu erfragen.
Ich habe mich in Post 1 noch einmal informiert, habe ich nun Deine Erlaubnis, weiter an diesem Thread teilzunehmen?

Marty
 
Auch wenns sehr schwammig umschrieben ist:

Ich habe bei ihm 8 Lizensen liegen, die schon ewig gesperrt sind.
Grund war das ich es ihm nicht gemeldet habe, das die eingetragene Domain mir nicht mehr gehört. Naja sowas darf man ja auch mal nicht vergessen

Auf Deutsch und der richtige Sachverhalt ist:
Er hat die Seite einfach verkauft und somit auch die Lizenzen unrechtmäßig einfach weitergegeben - ohne eine Meldung.

Es geht nicht darum, dass er die Seite geschlossen hat, hat er nämlich nicht!
 
Und das is ja auch voll die Raubkopie wenn ein Gegenstand den Besitzer wechselt weil aus 1 macht 1 ist ja kopiert :LOL:
Du wolltest doch nur wieder Umschreibegebühren abgreifen offensichtlicher gehts nich ;)
 
Auf Deutsch und der richtige Sachverhalt ist:
Er hat die Seite einfach verkauft und somit auch die Lizenzen unrechtmäßig einfach weitergegeben - ohne eine Meldung.

Für mich liest sich das wie "er hat die domain und NUR die domain verkauft". von slots sehe ich da nix und ne domain ist nicht das gleiche wie n komplettes Projekt.
 
Für mich liest sich das wie "er hat die domain und NUR die domain verkauft". von slots sehe ich da nix und ne domain ist nicht das gleiche wie n komplettes Projekt.

Er hat das Projekt verkauft und das war dann weiterhin aktiv, unter einem anderen Betreiber - samt Games.
 
Versteh ich das richtig:

User A kauft bei Slothändler B bestimmtes Slots bzw. die Nutzungsrechte daran. Wird dann das Projekt von User A an User C weiterverkauft, besteht eine vertragliche Mitteilungspflicht. Wird keine "Genehmigung" zum Projektverkauf (!) seitens des Slothändlers erteilt oder unterbleibt die Mitteilung sogar ganz, soll eine Vertragsstrafe fällig werden.

Ist das alles korrekt so?
 
Wobei die Frage wäre, ob die Übernahme einer Seite gemäß Schuldrecht dann auch automatisch Übergang bestehender Verträge / Vertragslasten wären .. was man schon annehmen kann.

Weiteres Indiz dafür wäre ja, dass Chuone ja darauf besteht, dass die Lizenz an die Domain / das Projekt gebunden wäre .. ergo ist es dann nochmals unerheblich, ob nun Meier oder Müller das Projekt führt, das die Lizenz ja auf das Projekt mit seiner Domain eingetragen ist.

Alles in allem kann man dann wirklich nur davon ausgehen, dass Mones Titulierung hier passend war.
 
Nö, den so einen Schmarn macht sonst keiner .. die meisten nutzen ja dieselbe Shopsoftware, dort kann ein Käufer seine Lizenz manuell an einen neuen Käufer übetragen, bekommt den Hinweis, dass seine damit nun erloschen ist und er nun alles löschen muss.
Fertig


Also dieses Theater hat echt nur einer hier ..
 
Was ich wissen wollte, ist:

Wenn ich Slothändler B um "Erlaubnis" bitte, dass meine Lizenz nun von nem anderen User genutzt werden darf, kostet mich diese "Erlaubniserteilung" was?

Weil wenn nicht: Kann ich ja die Genehmigung einfach hinterher erteilen, oder aber, wenn es wirklich nen Grund gibt, diese Genehmigung nicht zu erteilen, dies mitteilen...

Darum geht es mir...;)
 
Du musst ja keinen der anderen Händler um Erlaubnis bitten, dieses Feature haben die Shops bereits integriert und es geht automatisch.
 
Versteh ich das richtig:

User A kauft bei Slothändler B bestimmtes Slots bzw. die Nutzungsrechte daran. Wird dann das Projekt von User A an User C weiterverkauft, besteht eine vertragliche Mitteilungspflicht. Wird keine "Genehmigung" zum Projektverkauf (!) seitens des Slothändlers erteilt oder unterbleibt die Mitteilung sogar ganz, soll eine Vertragsstrafe fällig werden.

Ist das alles korrekt so?

Richtig, weil es sonst eine illegale Verbreitung ist.
Dazu bleibt aber zu sagen, dass bisher keine Lizenzumschreibung abgelehnt werden musste.

Wobei die Frage wäre, ob die Übernahme einer Seite gemäß Schuldrecht dann auch automatisch Übergang bestehender Verträge / Vertragslasten wären .. was man schon annehmen kann.

Weiteres Indiz dafür wäre ja, dass Chuone ja darauf besteht, dass die Lizenz an die Domain / das Projekt gebunden wäre .. ergo ist es dann nochmals unerheblich, ob nun Meier oder Müller das Projekt führt, das die Lizenz ja auf das Projekt mit seiner Domain eingetragen ist.

Alles in allem kann man dann wirklich nur davon ausgehen, dass Mones Titulierung hier passend war.

..ist wieder fernab jeglicher Realität.
Die Lizenz in an das Projekt ( Domain ) und den Inhaber dessen gebunden.
Ändert sich eins der beiden Sachen, so ist eine Lizenzumschreibung nötig.
Du kannst auch nich einfach deine Garage verkaufen und weil da ein Auto drin steht gehört es dem Käufer und er übernimmt einfach so mal eben deine Versicherung, dein Kredit und am Besten gleich deinen Führerschein.

Was mich aber noch interessieren würde:

Kostet denn so ne "Erlaubnis" von Slothändler B vielleicht was? :think:

Es wird für eine Lizenzumschreibung eine Bearbeitungsgebühr verlangt.
Warum das so ist kannst du hier auch nachlesen.
 
Chuone .. du vergleichst da gerade Dinge, die nicht vergleichbar sind .. aber das ganze, wie immer, falsch und um deinen falschen Standpunkt dann halt richtiger darzustellen..

Such dir doch mal im BGB das Schuldrecht raus, und was da zur Übernahme vertraglicher Pflichten und so steht ..

Und Schuldrecht heißt nicht so, weil es da nur um Schulden geht!!!
 
Chuone .. du vergleichst da gerade Dinge, die nicht vergleichbar sind .. aber das ganze, wie immer, falsch und um deinen falschen Standpunkt dann halt richtiger darzustellen..

Such dir doch mal im BGB das Schuldrecht raus, und was da zur Übernahme vertraglicher Pflichten und so steht ..

Und Schuldrecht heißt nicht so, weil es da nur um Schulden geht!!!

Nur weil ich nen einfachen Vergleich aus dem echten Leben aufführe, ist das nicht vergleichbar. OKAY...

Ich kenne mich damit bestens aus. Ich darf in solchem Fall, also wenn die Sachen in einem Projekt,welches aktiv läuft und als solches aktives Projekt von jmd anderes weitergeführt werden soll, eingebunden sind - die Übernahme nicht verweigern - ABER dennoch habe ich das Recht der Mitteilung, welche nicht kam UND hab auch das Recht entsprechend "entschädigt" zu werden - sprich anteilig an dem Verkauf beteiligt zu werden. -> Illegale Verbreitung / Raubkopie.
 
ABER dennoch habe ich das Recht der Mitteilung, welche nicht kam UND hab auch das Recht entsprechend "entschädigt" zu werden - sprich anteilig an dem Verkauf beteiligt zu werden. -> Illegale Verbreitung / Raubkopie.

Sach mal, sonst geht es dir noch ganz sicher gut?
Es wurde keine illegale Verbreitung vorgenommen, und eine Raubkopie gibt es im Gesetz eh nicht, also lass diesen Scheiß endlich mal weg.

Und du hast .. nein, du nimmst dir einfach das Recht raus, weil ein Datensatz nicht ganz korrekt ist, ein solchen Mist aufzufahren, hier gar von Anzeige zu faseln?