News München: Umstrittene Gerichtsurteile bestrafen Notwehr und Zivilcourage

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25 April 2006
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[N] München: Umstrittene Gerichtsurteile bestrafen Notwehr und Zivilcourage

Folgende News wurde am 23.09.2009 um 21:44:00 Uhr veröffentlicht:
München: Umstrittene Gerichtsurteile bestrafen Notwehr und Zivilcourage
Shortnews

So stechen zwei unter demselben Richter, Manfred Götzel, verhängte Urteile, bei denen es trotz Vorliegens von Notwehrsituationen zur Verhängung langjähriger Haftstrafen kam, hervor. In beiden Fällen sah es das Landgericht als erwiesen an, dass die zulässigen Notwehrmaßnahmen überschritten wurden. Besonderes Aufsehen erregte der Fall des Studenten Sven G. , der wegen versuchten Totschlags verurteilt wurde, nachdem er bei einem Übergriff durch eine fünfköpfige Gruppe keine andere Wahl sah, als sich mit einem mitgeführten kleinen Messer zu verteidigen. Kritisiert werde vor allem, dass den besonderem Umständen der Taten keine Beachtung geschenkt wurde. Auch die Möglichkeit eines Notwehrexzesses nach § 33 des Strafgesetzbuches, der in solchen Fällen zur Anwendung kommen könne, wurde nicht erörtert. Der BGH revidierte derweil das Urteil gegen Sven G.
 
Wo steht da was von "Kugel" und "treten" ?

Nirgends...

Was ich damit zum Ausdruck bringen wollte, dass nicht pauschal jede Art von Notwehr straf frei bleiben kann.

Und in dem einen Fall ging es um einen lebensgefährlichen Messerstich in den Hals, als Antwort auf Schläge/Tritte.

gruss kelle!
 
Ich glaub kaum, wenn man von 5 Leuten attakiert wird, das man da noch lange überlegt wo hin man nun sticht. Hier gehts doch nun wirklich ums Überleben, oder soll man sich erst totprügeln lassen und dann zustechen?
 
Gerne würde ich aber auch wissen, wie man sich denn juristisch wasserdicht verteidigt gegen 5 Leute, von denen man getreten und geschlagen wird.

Wenn man sich genauer mit dem Fall beschäftigt, wird man feststellen, dass es keine 1 gegen 5 Situation war, wie die Presse einen glauben machen möchte, sondern eine 4 gegen 5 Situation.

Und da ist in meinen Augen keine potentiell tödliche Verletzung gerechtfertigt.

Über die Strafhöhe kann man gerne diskutieren, find ich auch etwas arg viel muss ich ehrlich sein, aber bei so etwas über Straffreiheit zu diskutieren, finde ich persönlich zu viel des Guten.

gruss kelle!
 
Wenn man davon ausgehen muss, dass man totgeschlagen und totgetreten wird (und das kommt nicht so selten vor, wenn man auf die Presse hört), dann muss man davon ausgehen um sein Leben kämpfen zu müssen.

Es ist wesentlich wahrscheinlichter, dass man bei einem Autounfall stirbt, als dass man totgeschlagen und totgetreten wird. Selbst wenn man die Wahrscheinlichkeiten von totgeschlagen und totgetreten zusammen nimmt. :ugly:

Wenn das nicht der Fall sein sollte, macht man irgendwas falsch...

Edit: Obwohl ich lernen müsste mal informiert und durchgerechnet. Laut statistischem Bundesamt machen Morde nichtmal 1,5% aller unerwarteten Todesfälle aus. Also Krankheiten sogar ausgenommen. Es starben 2007 sogar mehr Menschen in Deutschland daran, dass sie sich verschluckt/irgendwas angeatmet haben und daran erstickt sind. Aber das wird in den Medien natürlich nicht so breitgetreten.
 
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