News Minden: Eilantrag abgelehnt - muslimischer Junge darf nicht in katholische ...

Und das ist die einzige interessante Aussage. Er nahm sein Recht wahr. Damit wäre das Thema eigentlich gegessen.

Wenn die Eltern des Jungen nun auf einmal kein Problem mehr damit hätten scheint der Religionsunterricht ja nicht so schlimm zu sein wie du immer behauptest. Wenn der Vater ein Querulant ist und nervt und der Rektor das Recht hat sich von diesem Menschen fernzuhalten, kann man ihm das ja noch weniger vorwerfen.

Ansonsten ist interessant. Dachte du bist im Wochenende ;)

Richtig "SEIN RECHT" welches er nach dem Urteil hatte!
Mittlerweile haben sich aber die Umstände geändert da der Vater bereit war das geforderte Papier zu unterschreiben.

Es geht doch nicht darum ob der Reli unterricht schlimm ist.

Es geht einzig um die frage ob eine zu 100 % vom Staat finanzierte Schule die teilnahme am Reliunterricht
(egal welche Glaubensrichtung) vorschreiben darf.

Aha, für Dich ist JEDER ein Querulant der selber frei darüber entscheiden möchte ob man an Reli teilnimmt oder nicht.

Ich hoffe mal das bei diesem fall das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.


Zur Info, mein WE hatte begonnen, konnte ich ahnen das zu Hause noch PC Arbeit auf mich zukommt?
Und wenn der Rechner schonmal an war habe ich mir Erlaubt zu dem Thema noch was zu posten.
 
Hier in HH ist Religionsunterricht leider wieder eine Pflichtveranstaltung.

Bist Du da ganz sicher?

Auszug aus § 7 Religionsunterricht, Hamburgisches Schulgesetz HmbSchG vom 16. April 1997, zuletzt geändert am 9. März 2010:

(1) Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Er wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften im Geiste der Achtung und Toleranz gegenüber anderen Bekenntnissen und Weltanschauungen erteilt.

(3) Über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden die Sorgeberechtigten, nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schülerinnen und Schüler.

(4) Soweit in der Stundentafel vorgesehen, wird den Schülerinnen und Schülern eine Wahlpflicht-Alternative zum Religionsunterricht in den Bereichen Ethik und Philosophie angeboten.

Quelle= https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsunterricht_in_Deutschland#Hamburg
 
Richtig "SEIN RECHT" welches er nach dem Urteil hatte!
Mittlerweile haben sich aber die Umstände geändert da der Vater bereit war das geforderte Papier zu unterschreiben.

Und die Planung der Klassen sollte mittlerweile auch erfolgt sein, so dass die nachträgliche Änderung des Vaters sicherlich nicht mehr so wichtig ist ;)

Es geht doch nicht darum ob der Reli unterricht schlimm ist.

Es geht einzig um die frage ob eine zu 100 % vom Staat finanzierte Schule die teilnahme am Reliunterricht
(egal welche Glaubensrichtung) vorschreiben darf.

Wie soll man das beantworten können ohne zu definieren, ob es schlimm ist? Wenn etwas nicht schlimm ist und keinen Schaden verursacht, dann spricht nun mal nichts dagegen, dass der Staat dies verordnen kann. Ich bin gezwungener Maßen dieses Jahr Wahlhelfer. Es wird gesagt, dies darf der Staat, weil zumutbar. Und ob Religionsunterricht zumutbar ist kann man nur feststellen, wenn man sich fragt ob er irgendwelche Nachteile hat. Und ich sehe keinen einzigen Nachteil. Und nun komm mir bitte nicht mit deinen Pseudonachteilen. Da werden wir uns eh nicht einig und drehen uns im Kreis...

Aha, für Dich ist JEDER ein Querulant der selber frei darüber entscheiden möchte ob man an Reli teilnimmt oder nicht.

Ich hoffe mal das bei diesem fall das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

Nein. Für mich ist jeder ein Querulant, der für so was unbedeutendes so ein Fass auf macht. Der Meinung zu sein es frei wählen zu dürfen ist adäquat. Ich hab auch viele Wünsche, die der Staat nicht erfüllt, weil die aktuellen Mehrheiten es anders entscheiden. Aber ich klage doch nicht gegen jeden Furz. Das behalte ich mir für wichtige Dinge vor...
 
Und die Planung der Klassen sollte mittlerweile auch erfolgt sein, so dass die nachträgliche Änderung des Vaters sicherlich nicht mehr so wichtig ist ;)



Wie soll man das beantworten können ohne zu definieren, ob es schlimm ist? Wenn etwas nicht schlimm ist und keinen Schaden verursacht, dann spricht nun mal nichts dagegen, dass der Staat dies verordnen kann. Ich bin gezwungener Maßen dieses Jahr Wahlhelfer. Es wird gesagt, dies darf der Staat, weil zumutbar. Und ob Religionsunterricht zumutbar ist kann man nur feststellen, wenn man sich fragt ob er irgendwelche Nachteile hat. Und ich sehe keinen einzigen Nachteil. Und nun komm mir bitte nicht mit deinen Pseudonachteilen. Da werden wir uns eh nicht einig und drehen uns im Kreis...



Nein. Für mich ist jeder ein Querulant, der für so was unbedeutendes so ein Fass auf macht. Der Meinung zu sein es frei wählen zu dürfen ist adäquat. Ich hab auch viele Wünsche, die der Staat nicht erfüllt, weil die aktuellen Mehrheiten es anders entscheiden. Aber ich klage doch nicht gegen jeden Furz. Das behalte ich mir für wichtige Dinge vor...

zu 1, eine änderung MUSS jetzt erfolgen , er stand nämlich auf der Klassenliste !
Er durfte ja sogar mit einwilligung des Schulamtes zur Einschulungsfeier.

zu 2, der Staat sagt dazu etwas im GG !

zu 3, für mich ist es nicht unbedeutend wenn sich eine Schule über Gesetze im GG hinwegsetzt.

Ich dachte immer "Bundesrecht bricht Länderrecht"

Aber evtl. hat sich daran ja was verändert, dieses könnte dann bedeuten wir könnten in Hessen wieder die Todesstrafe verhängen.

Zum Thema Wahlhelfer ( je nach einsatzort sehr langweiliger Job )
Wahlhelfer werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Das Ehrenamt ist eine staatsbürgerliche Pflicht.

Bevorzugt werden Wahlhelfer, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

Die Teilnahme am Reli unterricht ist aber KEINE staatsbürgerliche Pflicht, deshalb passt Dein vergleich hier nicht.
 
zu 2, der Staat sagt dazu etwas im GG !

zu 3, für mich ist es nicht unbedeutend wenn sich eine Schule über Gesetze im GG hinwegsetzt.

Und diese Lüge erzählst du schon die ganze Zeit. Alle Auszüge aus dem GG, die bis jetzt von dir gezeigt wurden bezogen sich auf die Ausübung von Religionen. Das heißt keiner darf dich zum Beten, Schächten, Taufen, etc. zwingen. Du hast noch nichts gezeigt, dass das GG unterbietet etwas von Religionen zu berichten. Wenn es diese Passage irgendwo gibt solltest du sie einfach zeigen und nicht irgendwelche Passagen zur Ausübung aufzeigen, die nichts mit einem Religionsunterricht zu tun. Immerhin heißt das Fach nicht "praktische Auslebung der Religion"...

Ich dachte immer "Bundesrecht bricht Länderrecht".

Zeig uns doch nun bitte dein GG, das scheinbar nur du kennst. Oder meinst du die von dir bis jetzt zitierten Passagen, die gar nicht passen??? Langsam nervt dein Wiederhole echt. Entweder es kommen neue Fakten, die vielleicht auch Kritiker überzeugen oder du lässt deine ausschließlich von dir Interpretierten Passagen weg!!!

Zum Thema Wahlhelfer ( je nach einsatzort sehr langweiliger Job )
Wahlhelfer werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Das Ehrenamt ist eine staatsbürgerliche Pflicht.

Und was willst du mir nun hiermit sagen? Ich werde halt hier gezwungen, andere müssen in den Reliunterricht, der auch nur langweilig ist. Was bei mir noch schlimmer ist. Ich darf am Wahltag mein demokratisches Recht nicht wahr nehmen mich mit anderen Menschen politisch auseinanderzusetzen. Also ich werde nicht nur der Langeweile ausgesetzt...

Die Teilnahme am Reli unterricht ist aber KEINE staatsbürgerliche Pflicht, deshalb passt Dein vergleich hier nicht.

Es passt dazu, dass man etwas machen muss, was man selbst nicht möchte. Das gehört halt zum Leben dazu in einer Gemeinschaft...
 
@Wannabe, Du bezichtigst mich der Lüge?
Evtl. solltest Du mal lesen UND verstehen lernen!

"Alle Eltern, egal welcher Religion oder Weltanschauung sie angehören, haben die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen ihre Kinder von der Teilnahme am Religionsunterricht freizustellen. Die verfassungsrechtliche Grundlage ist Art. 7 Abs. 2 Grundgesetz"

Quelle = Wikipedia

evtl. für Dich besser zu verstehen:

Normenhierarchie
(recht.oeffentlich.staat)


Mit Normenhierarchie wird die Rangordnung der verschiedenen Normebenen in einem Staat bezeichnet.

Innerhalb der Normenhierarchie verdrängt die höhere Norm die niedrigere (lex superior derogat legi inferiori). D.h. regeln zwei Normen unterschiedlicher Stufe den gleichen Sachverhalt, so gilt die Regelung der höheren Norm. Das wird mit dem Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht in Art. 31 GG für das Verhältnis von Bundesrecht zu Landesrecht ausdrücklich festgeschrieben.

"Mit "Bundesrecht bricht Landesrecht" wird der in Art. 31 GG festgelegte Grundsatz bezeichnet, dass im Fall eines Widerspruchs zwischen einer Norm des Landesrechts und einer Norm des Bundesrechts, die Regelung des Bundesrechts Vorrang hat. "

Quelle = https://www.lexexakt.de/glossar/bundesrechtbrichtlandesrecht.php

Ich wollte Dir damit sagen das es beim Wahlhelfer eine staatsbürgerliche Pflicht ist.

Eine Pflicht zur teilnahme am Reli unterricht sieht das GG nicht vor, das gegenteil ist der Fall.
 
Also, wenn ich hier https://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Schulgesetz.pdf nach Religion suche, dann finde ich interessante Stellen, aber keine, die eine Teilnahme am Religionsunterricht vorschreiben würde.
31.6
(6) Eine Schülerin oder ein Schüler ist von der Teilnahme am Religionsunterricht auf Grund der Erklärung der Eltern oder – bei Religionsmündigkeit der Schülerin oder des Schülers – auf Grund eigener Erklärung befreit. Die Erklärung ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich zu übermitteln. Die Eltern sind über die Befreiung zu informieren.

Aber warum der Rektor keinen Muslim mehr will, steht da auch:
26.7
(7) An einer Bekenntnisschule mit mehr als zwölf Schülerinnen und Schülern einer konfessionellen Minderheit ist eine Lehrerin oder ein Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit einzustellen, die oder der Religionsunterricht erteilt und in anderen Fächern unterrichtet.
 
@Wannabe, Du bezichtigst mich der Lüge?
Evtl. solltest Du mal lesen UND verstehen lernen!

"Alle Eltern, egal welcher Religion oder Weltanschauung sie angehören, haben die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen ihre Kinder von der Teilnahme am Religionsunterricht freizustellen. Die verfassungsrechtliche Grundlage ist Art. 7 Abs. 2 Grundgesetz"

Endlich mal ein passender Paragraph. Eltern haben also das Recht. Und Schulen haben das Recht Schüler aufgrund der Entscheidung nicht zu beschulen. Also ist in diesem Fall alles richtig gelaufen. Der Vater hat sich an das GG gehalten und der Schuldirektor hat sich an sein Recht gehalten aufgrund der Entscheidung der Eltern des Schülers die Beschulung auszusetzen.

Wo ist noch mal dein Problem?

Aber warum der Rektor keinen Muslim mehr will, steht da auch:
26.7

(7) An einer Bekenntnisschule mit mehr als zwölf Schülerinnen und Schülern einer konfessionellen Minderheit ist eine Lehrerin oder ein Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit einzustellen, die oder der Religionsunterricht erteilt und in anderen Fächern unterrichtet.

Weil er ein kostenbewusster Mensch ist, der an die Allgemeinheit denkt? Kosten für den gesellschaftlichen Nutzen einzusparen ist ja durchaus positiv zu sehen
 
@Wannabe, ich glaube ich gebe es auf mit Dir zu diskutieren, aber einen letzten versuch starte ich noch.

Ob diese Schule das Recht hatte den Jungen abzulehnen wird sich vor Gericht noch endscheiden.
Fakt ist, der Vater hatte seine Einverständniss gegeben, der Junge stand auch schon auf der Klassenliste.
Mehrkosten durch umorginisation sehe ich hier keine, auch keinen erhöhten aufwand.

Hier stellt sich nun die frage nach welchem RECHT der Rektor den Jungen ablehnte.

Das Urteil des Eilantrages greift hier nicht mehr da wie gesagt der Hinderrungsgrund den der Rektor vorgeschoben hatte beseitigt wurde.


Zum Thema Kosten: es würde noch viel mehr Kosten sparen wenn Deutschlandweit der Reli Unterricht einfach abgeschafft würde.
 
Zum Thema Kosten: es würde noch viel mehr Kosten sparen wenn Deutschlandweit der Reli Unterricht einfach abgeschafft würde.

Das wage ich zu bezweifeln. Die Stunden müssten dann ja mit anderen Fächern aufgefüllt werden ;) Oder möchtest du, dass die Schüler weniger betreut werden? Dann ist aber auch die Frage ob man das will, dann man mit anderen Fächern auffüllt. Denn im Grunde ist der Religionsunterricht ein Entspannungsfach für die jungen Menschen und dieser Ausgleich fördert sicher die Aufnahmefähigkeit in den anderen Fächern wie Mathe und Deutsch.
 
Müssen die Stunden "ausgefüllt" werden?
Wenn Reli am ende des Tagesablaufes steht sehe ich da nichts "endspannendes" für die anderen Fächer, eine Freistunde finde ich endspannender als Reli unterricht.
Und extra noch mal für Dich: Selbst wenn Reli in der Mitte des Stundenplahnes steht sehe ich keine weiteren Kosten für die Schule, schlieslich werden die anderen befreiten Kinder auch betreut, auf einen mehr kommt es da wohl nicht an.

Aber darum geht es hier nicht.

Es geht hier um Gesetze.

Und nachdem ALLE forderungen der Schulleitung erfüllt sind sehe ich keinen rechtlichen Grund mehr den Jungen abzulehnen.
 
Müssen die Stunden "ausgefüllt" werden?
Wenn Reli am ende des Tagesablaufes steht sehe ich da nichts "endspannendes" für die anderen Fächer, eine Freistunde finde ich endspannender als Reli unterricht.

Sag das mal den arbeitenden Eltern... Das du die Kinder lieber nach Hause schicken möchtest...Ansonsten müssten die Stunden aufgefüllt werden. Und Schulen, die Religion ans Ende setzen machen meines Erachtens nach einen pädagogischen Fehler. Wie gesagt, man kann die Stunden sehr schön und gezielt zur Auffrischung der Aufnahmefähigkeit der Schüler nutzen.

Und extra noch mal für Dich: Selbst wenn Reli in der Mitte des Stundenplahnes steht sehe ich keine weiteren Kosten für die Schule, schlieslich werden die anderen befreiten Kinder auch betreut, auf einen mehr kommt es da wohl nicht an.

Wenn man immer sagt ein mal ist kein mal hat man irgendwann Millionen man eine Ausnahme gemacht, denn es gab niemals ein erstes Mal ;)

Es geht hier um Gesetze.

Und nachdem ALLE forderungen der Schulleitung erfüllt sind sehe ich keinen rechtlichen Grund mehr den Jungen abzulehnen.

Doch. Das Schuljahr hat bereits angefangen und es ist einfach zu spät ;) Wäre der Vater mal von Anfang an zu nachgiebig gewesen, müsste sein Sohn nun nicht seine Sturheit ausbaden. Aber das war schon zu meiner Schulzeit so. Einige Eltern waren absolute Korinthenkacker und am Ende mussten es die Kinder ausbaden, weil das nervige Verhalten der Eltern natürlich auf die Einstellung der Lehrer überspringt. Aber Hauptsache die Eltern fühlen sich toll und unangepasst. Das das Kind das mit ausbaden muss ist doch nur zweitrangig...
 
Die Kirche kümmert sich einen Dreck um Gesetze. Im Zweifel machen sie einfach ihre eigenen. Staatlich unterstützt. Das fängt an mit Diskriminierung von Bewerbern, eigenen Arbeitnehmern, Andersgläubigen und nicht zuletzt allen, die an irgendetwas anderes glauben als an die Holzfigur, die man in jeder Kirche ans Kreuz genagelt hat.

Marty
 
Schloesser 33
Genau das habe ich der Schulleitung auch zitiert.. hat uns aber nichts genutzt... da kein ALternativunterricht vorgesehen ist seitens der Schule und das Kind ja schulpflichtig ist in der Zeit von 8.00 bis 13.00 müsse er daran teilnehmen. Meine Anfrage an den Elternbeirat wurde abgetan, mit der Begründung, das wäre ja nicht so schlimm..... Wäre uns noch der Weg zum Schulsenator geblieben, aber das wollte unser Kind nicht und das haben wir dann selbstverständlich akzeptiert... nachdem er ein Jahr fast auf dem Weg zum Christen war, mit 6 lassen Kinder sich eben jeden Scheiss erzählen, belebt er mittlerweile den ReliUnterricht mit kritischen Nachfragen und kreativen Auslegungen des Themas.Ich finde man kann durchaus darüber nachdenken, dass ein Kind sich mit Religionen befassen sollte, wenn es alt genug ist.... aber ab der 1. Klasse ist es doch nur der Versuch ein paar Schäfchen in die leeren Kirchen zu treiben.
Auf dem Gym wo er demnächst angemeldet wird gibt es übrigens Alternativen..... ich glaube das nennt sich dann Werte und Normen oder so ähnlich :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet:
aber ab der 1. Klasse ist es doch nur der Versuch ein paar Schäfchen in die leeren Kirchen zu treiben.
Auf dem Gym wo er demnächst angemeldet wird gibt es übrigens Alternativen..... ich glaube das nennt sich dann Werte und Normen oder so ähnlich :mrgreen:
zu 1, so sehe ich das auch, und das gegen das Gesetz.
Ich in Deiner Situation wäre bist zum allerhöchstem Gericht gegangen !

zu 2, gegen einen solchen Unterricht habe ich nichts, er darf nur nicht einseitig von einer Glaubensgemeinschaft unterrichtet werden.
 
Doch. Das Schuljahr hat bereits angefangen und es ist einfach zu spät ;) Wäre der Vater mal von Anfang an zu nachgiebig gewesen, müsste sein Sohn nun nicht seine Sturheit ausbaden. Aber das war schon zu meiner Schulzeit so. Einige Eltern waren absolute Korinthenkacker und am Ende mussten es die Kinder ausbaden, weil das nervige Verhalten der Eltern natürlich auf die Einstellung der Lehrer überspringt. Aber Hauptsache die Eltern fühlen sich toll und unangepasst. Das das Kind das mit ausbaden muss ist doch nur zweitrangig...

Nochmal, Er stand auf der Klassenliste, er war also als Schüler "eingeplant"
Da war NICHTS zu spät!

Es geht hier nicht um unangepasst, es geht hier einzig und allein um die Religionsfreiheit und um die frage was höher zu werten ist, das GG oder das Landesschulgesetz.

Wenn dieser fall in Bayern geschehen wäre hätte man noch sagen können das es das Schulgesetz ist da die Bayern das GG immer noch nicht unterschrieben haben.
NRW aber hat das GG unterschrieben, also sollen die sich auch an die Regeln halten.
 
zu 1, so sehe ich das auch, und das gegen das Gesetz.
Ich in Deiner Situation wäre bist zum allerhöchstem Gericht gegangen !

Ich als Lehrer deines Sohnes hätte deinem Sohn dafür dann einfach schlechte Noten gegeben in allen Fächern... So Väter wie du sind doch einfach nervig und vielleicht gehst du ja dann freiwillig zu einer anderen Schule deine schlechte Stimmung verbreiten, wenn dein Sohn schlechte Noten hat... Erinnert mich irgendwie an Arbeitgeber, die per Gesetz dazu gezwungen werden, jemanden nicht Feuern zu dürfen. Danach ist ein Miteinander arbeiten doch fast unmöglich...
 
@Wannabe

Für dich sind alle, die etwas anderes im Leben wollen als die breite Mehrheit Querulanten und Korinthenkacker....
Ich denke es ist gut, wenn ein Kind lernt seinen eigenen Standpunkt zu vertreten und nicht immer gleich den Schwanz einzuziehen und zu kuschen, nur weil es vielleicht mal aus der Reihe tanzt. So kann es nämlich etwas entwicklen was vielen Menschen hier fehlt: Charakter und seine eigenständige Persönlichkeit.Da sehe ich mein Kind auf einem guten Weg.
 
Ich als Lehrer deines Sohnes hätte deinem Sohn dafür dann einfach schlechte Noten gegeben in allen Fächern... So Väter wie du sind doch einfach nervig und vielleicht gehst du ja dann freiwillig zu einer anderen Schule deine schlechte Stimmung verbreiten, wenn dein Sohn schlechte Noten hat... Erinnert mich irgendwie an Arbeitgeber, die per Gesetz dazu gezwungen werden, jemanden nicht Feuern zu dürfen. Danach ist ein Miteinander arbeiten doch fast unmöglich...

Mit sowas sollte man vorsichtig sein, kommt sowas heraus kannst Du deinen Beruf vergessen.

Mir ist schon bewusst das alle Menschen die Ihre Rechte einfordern für Dich nervig sind.

So ganz nebenbei, gründe doch eine Partei, schaffe das GG ganz ab und mache Gesetze wie sie Dir gefallen und zwinge Menschen das zu tun was DU für richtig hällst.

Nur zur Info, sowas hatte D-Land schonmal und ich will sowas nicht wieder.

Akzeptiere als in D-Land lebender Mensch die Gesetzgebung, wenn diese Dir nicht passt wandere einfach aus.
 
@Wannabe

Für dich sind alle, die etwas anderes im Leben wollen als die breite Mehrheit Querulanten und Korinthenkacker....
Ich denke es ist gut, wenn ein Kind lernt seinen eigenen Standpunkt zu vertreten und nicht immer gleich den Schwanz einzuziehen und zu kuschen, nur weil es vielleicht mal aus der Reihe tanzt.

Nein sind sie nicht. Aber die Gefahr ist doch zu Stur zu werden, wenn man immer seinen eigenen Standpunkt vertritt. Wenn man es nie macht, dann ist man natürlich aber auch ein Schlaffi. Und das ist doch genau die Kunst. Jemanden soweit zu bringen es abschätzen zu können, so dass er für sich das beste Leben leben kann. Denkst du wirklich, dass es dir im Berufsleben weiter hilft immer gegen alles zu sein? Nein. Aber es wird dir auch nichts helfen, wenn du immer mit dem Strom schwimmt. Man benötigt einen gesunden Mittelweg. Und ich denke in deinem Fall war es doch auch so. Du hast es probiert, als es aber nicht geklappt hat bist du auch nicht abgegangen wie der Schloesser hier. Resultat war doch auch, dass dein Kind betreut wird in den Zeiten, wo Religion unterrichtet wird. Und ich denke es wird deinem Kind auch spaß machen, wenn es wie du beschreibst kritisch hinterfragt.


So kann es nämlich etwas entwickeln was vielen Menschen hier fehlt: Charakter und seine eigenständige Persönlichkeit. Da sehe ich mein Kind auf einem guten Weg.

Ja aber den eigenen Charakter findet man nicht, wenn man gegen alles ist. Dann mag einen irgendwann keiner mehr :) Aber ich persönlich denke bei dir eh, dass es doch gut ist, wenn du deinem Kind gezeigt hast, dass man versuchen soll sich durchzusetzen aber auch mal wissen muss, wann der Aufwand den Nutzen übersteigt. Du hast am Ende ja auch zum Wohle deines Kindes nachgegeben, was ich sehr löblich finde.

Akzeptiere als in D-Land lebender Mensch die Gesetzgebung, wenn diese Dir nicht passt wandere einfach aus.

Du bist echt der Knaller. Ein Gericht hat dem Direktor recht gegeben und ich soll mich an Gesetze halten? Wieso hälst du dich nicht einfach an unseren Rechtsstaat? Wir haben nun mal Gerichte die über die Auslegung von Gesetzen entscheiden. Wenn es dir nicht passt wandere du doch aus... Wenn ein Gericht beschließen sollte, dass der Junge aufgenommen werden muss, wäre das für mich ebenso o.k., wie dass er es nicht muss. Im Gegensatz zu dir weiß ich wie Demokratie und Trennung von Exekutive, Judikative, Legislative funktionieren ;)