Frage zu SMS-Gewinnspiel

mafiosi2003

Losepathe
ID: 59432
L
27 Juni 2007
879
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Hallo Leute,
habe mal eine Frage zu einem Projekt.
Würde mal gerne wissen ob soetwas erlaubt ist und was man alles braucht und wie die Rechtslage so ist.

Also es handelt sich um ein SMS-Gewinnspiel was über zb. Micropayment laufen würde.
Jede SMS ist ein Los und zb. einmal pro Woche wird gezogen und ein DVD-Player oder so verschenkt.
Möglich auch per anruf oder anders.

Mir geht es nur drum ob sowas erlaubt ist, was ich haben muss (Gewerbeschein ect.) und ob Gewinne zb. nachgewiesen werden müssen.

Frage noch zum Gewerbeschein:
Muss das sein? Weil die Steuern zahlt der Anbieter wie Micropayent schon, ich bekomme als Betreiber eh nur Netto.
 
Was hat der Gewerbeschein mit Steuern zu tun? Nichts...
Du willst eine Dienstleistung betreiben, mit regelmässigem Einkommen und, wie mein Vorposter schon erwähnt hat, mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Damit sind die Voraussetzungen für gewerbliches Handeln erfüllt und du benötigst einen Gewerbeschein.

Mich wundert es irgendwie immer, wie sehr sich manche gegen einen Gewerbeschein wehren. Der Wisch kostet einmalig 20,- € und alles ist in bester Ordnung. Natürlich bringt das einiges an Verantwortung und weiteren Pflichten mit sich aber so ist das nunmal, wenn man auf ehrliche Weise Geld verdienen möchte.
 
"der ganze Papierkram" beschränkt sich wenn du in gewissen Umsatzgrenzen bleibst auf eine Excel Tabelle mit deinen Ein- und Ausgaben + die Belege.
Diese Aufstellung solltest du als seriöser Geschäftsmann sowieso machen.
 
und was muss ich so ans finanzamt abgeben?

Erstmal nur ein Formular, das du nach deiner Gewerbeanmeldung automatisch zugeschickt bekommst. Das dient der steuerlichen Ersterfassung. Wenn du dann als Unternehmer §19 UstG (Kleinunternehmerregelung) in Anspruch nimmst, war es das erstmal mit dem Finanzamt. Die private Einkommensteuererklärung macht man doch sowieso jedes Jahr und diese erweitert sich dann lediglich um den Vordruck "EÜR" für deine Einnahmen-Überschussrechnung.
Falls du jedoch, aufgrund der Umsatzhöhe, §19 UstG nicht beanspruchen kannst, musst du natürlich monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen an das FA schicken und entsprechende Vorauszahlungen leisten. Abgerundet wird das ganze dann durch die jährliche Umsatzsteuererklärung. Aber ich denke mal, dass das für dich erstmal nicht zutreffen wird.