News Fast 18 Jahre US-Haft für deutschen Kinderschänder

Glaubst du das wirklich? Denkst du das er sich wirklich jetzt zum ersten mal gedacht hat ... "Hey klingt gar nicht so schlecht, ... ich probier das mal" .... und komischerweise GENAU bei einer Anzeige welche von der Polizei forciert wurde? Glaubst du das ganz ganz wirklich?
nein, hat er vermutlich nicht. Reicht das, ihn vor ein Gericht zu stelln?

Wie schon vorher erwähnt, .... 0815-Denken was das betrifft. Es muss erst was passieren damit man "handeln" darf. Dann ist es aber schon zu spät.
Bist Du männlich? Dann sperren wir Dich ein, damit nicht erst was passieren muss. Immerhin bist Du ein potentieller Täter.

Ich finde es sehr gut, dass man in Deutschalnd nur Taten und versuchte Taten bestraft. Schutzhaft brauchen wir keine.

Ohne Konsumenten kommt man schwer zu Dealern und Schmugglern.
Die Polizei will aber keine Konsumenten verhaften. Das ist nun mal so.

Gute Theorie, aber ein Anbieter ist, finde ich, in diesem Fall viel zu wenig. Denn wie der Markt es scheinbar so will, gibts noch viele andere Anbieter. Also wenn der eine Anbieter weg ist, geht man einfach zum nächsten.
Ach, und statt wegen der Masse die Eltern zu verhaften, die Ihre Kinder anbieten, verhaftest Du lieber alle potentiellen Täter?

Aber Verantwortung bekommt man nicht in die Wiege gelegt und ich lehre meinen Kindern Verantwortung, da zählt für mich dazu, das er/sie auch nein zu Drogen sagt - egal wo, egal wann egal wie - Punkt.
Herzlichen Glückwunsch. Und hoffentlich kommen sie nie auf die Idee, den Joint mal zu probieren, den ihnen der Polizist auf dem Schulhof hinhält... Als wenn Kinder jederzeit logisch und konsequent handeln und immer das tun, was ihre Eltern für richtig halten.

Wer sich an Kindern vergreifen will, der gehört behandelt. Wer sich an Kindern vergriffen hat, der gehört eingesperrt. Und wer Kinderpornos ins Netz stellt, um damit Bedarf bei den Kranken zu wecken, der gehört entlassen. Mindestens.

Marty
 
Ist ja auch so!? 5 Jahre ist das höchste Ausmaß, höher ist das ganze nur, wenn es mit Todesfolge endet. Aber das ist dir sicherlich bekannt. Wahrscheinlich auch, das es nur Geldstrafen auch geben kann.
Hier kannst du auch mal nachlesen

Also, ich lese da was von 10 Jahren in schweren Fällen, (ausnähmlich Todesfolge) aber scrollen wäre ja wohl zuviel verlangt, im Übrigen gibt es noch die Sicherungsverwahrung

Aber es ist nach wie vor ok, das die Täter das Gesetz brechen dürfen? Ich weiß noch immer nicht welches Gesetz jetzt letztendlich in "euren" Augen gebrochen wurde, da mit einem frei erfundenen "Mädchen" eine "frei erfundene" Anzeige geschaltet wurde - vor ein paar Jahren handelte man "frei erfundene Anzeigen" (nicht in dieser Kategorie) als "Lausbubenstreich".
Das Täter das Gesetz brechen, macht sie zu Tätern, das liegt in der Natur der Dinge. Und selbst wenn von den Ermittlern kein Gesetz gebrochen wurde, so ist das Vorgehen moralisch fragwürdig. Und wenn die Rechtssprechung in einem Punkt angreifbar wird, dann wird sie es schnell in allen Punkten. Grenzen sind schnell überschritten.
Im übrigen Wurde die "Anzeige" nicht von einem Potentiellen Opfer geschaltet, sondern von "Vermittlern", also Erwachsenen, die Kinder anbieten.

Ich lese Gott sei Dank keine BLÖD-Zeitung. Aber für mich hat das sehr viel mit Herz zu tun, auch mit Verstand, keine Frage, aber mit Herz ebenso.
Justitia ist nicht umsonst blind - vor ihr sind alle Angeklagten gleich - auch Kinderschänder!

Wie schon vorher erwähnt, .... 0815-Denken was das betrifft. Es muss erst was passieren damit man "handeln" darf. Dann ist es aber schon zu spät.

Also darf ein Polizist Dir in Zukunft den Führerschein wegnehmen, wenn du aus einer Kneipe kommst in einen PS-starken Wagen einsteigst? Du könntest ja betrunken jemanden überfahren...

Die Polizei will aber keine Konsumenten verhaften. Das ist nun mal so.
Und sicherlich auch keine machen!
 
Zuletzt bearbeitet:
nein, hat er vermutlich nicht. Reicht das, ihn vor ein Gericht zu stelln?
Schau, wir wissen nicht wie der Schriftverkehr tatsälich ausgeschaut hat. Kann mir allerdings nicht vorstellen, das er so ausgesehen hat als wäre der "Täter" nicht interessiert. Daher besteht ein Tatverdacht und wenn der auch noch dem Angebot nachkommt - ist Gefahr gegeben. Also - "JA" das reicht ihn vor ein Gericht zu stellen - oder hätte er wirklich zuerst das Kind missbrauchen müssen um ihn dafür strafbar zu machen und ihn erst DANN vor Gericht zu bringen?

Bist Du männlich? Dann sperren wir Dich ein, damit nicht erst was passieren muss. Immerhin bist Du ein potentieller Täter.
Habe ich Verdacht ausgelöst? Übrignes ... es können auch weibliche "Täter" vorkommen ... selten aber doch.

Ich finde es sehr gut, dass man in Deutschalnd nur Taten und versuchte Taten bestraft. Schutzhaft brauchen wir keine.
Für mich war das aber eine versuchte Tat ... oder muss er erst etwas "auspacken" das der Versuch gültig ist?

Die Polizei will aber keine Konsumenten verhaften. Das ist nun mal so.
Verhaften, bis jetzt noch nicht (außer er ist schon vorgemerkt durch Auffälligkeit oder Wiederbetätigung) - aber rechtlich ahnden auf jeden Fall. Wieso sonst, ist dann der Besitz von Drogen illegal? Die Dealer sind meist keine Konsumenten, aber das weißt du mit Sicherheit.

Ach, und statt wegen der Masse die Eltern zu verhaften, die Ihre Kinder anbieten, verhaftest Du lieber alle potentiellen Täter?
Das habe ich nicht gesagt, aber was bringt ein Anbieter? Wenn schon, dann den Anbieter und die Täter. In dem Beitrag sind es nämlich 3 Täter, da es nur einen fiktiven Anbieter gab. Aber egal ...

Herzlichen Glückwunsch. Und hoffentlich kommen sie nie auf die Idee, den Joint mal zu probieren, den ihnen der Polizist auf dem Schulhof hinhält... Als wenn Kinder jederzeit logisch und konsequent handeln und immer das tun, was ihre Eltern für richtig halten.
Wie schon vorhin erwähnt, das war ein Missverständnis, ich habe es anders gemeint als du. Wie "Kinder" denken weiß wohl jedes "Kind" ... aber ich hoffe nicht das bei euch schon im Volksschulalter Drogen gehandelt werden.

Wer sich an Kindern vergreifen will, der gehört behandelt. Wer sich an Kindern vergriffen hat, der gehört eingesperrt. Und wer Kinderpornos ins Netz stellt, um damit Bedarf bei den Kranken zu wecken, der gehört entlassen. Mindestens.
[ironie]
Da die Behandlungen so viel bringt bei Sextätern, die werden nämlich meistens nicht rückfällig.[/ironie] ... ansonsten stimme ich dir voll und ganz zu.

Edit:
Also, ich lese da was von 10 Jahren in schweren Fällen, (ausnähmlich Todesfolge) aber scrollen wäre ja wohl zuviel verlangt, im Übrigen gibt es noch die Sicherungsverwahrung
Ich bitte vielmals um Entschuldigung das ich dies wohl wirklich überlesen habe. Wobei ja dies auf "gemeinschaftlich" bezogen ist.

Das Täter das Gesetz brechen, macht sie zu Tätern, das liegt in der Natur der Dinge. Und selbst wenn von den Ermittlern kein Gesetz gebrochen wurde, so ist das Vorgehen moralisch fragwürdig. Und wenn die Rechtssprechung in einem Punkt angreifbar wird, dann wird sie es schnell in allen Punkten. Grenzen sind schnell überschritten.
Im übrigen Wurde die "Anzeige" nicht von einem Potentiellen Opfer geschaltet, sondern von "Vermittlern", also Erwachsenen, die Kinder anbieten.
Ähm, ich glaube auch nicht das ich jemals ein Opfer erwähnt habe als "Auftraggeber". Und nochmal, es wurde kein fiktives Kind angeboten. Es handelt sich noch immer um eine heimtükische Anzeige (ohne realen Menschlichen) Inhalt. Grenzen sind immer schnell überschritten - egal ob Vermittler oder Täter - aber Täter "dürfen" das ja ... weil sie erst nach einer Tat verurteilt werden dürfen.

Also darf ein Polizist Dir in Zukunft den Führerschein wegnehmen, wenn du aus einer Kneipe kommst in einen PS-starken Wagen einsteigst? Du könntest ja betrunken jemanden überfahren...
Ähm, ... ist das in DE nicht so? Bei uns in AT dürfen Sie das, da eine in Betriebnahme des Autos nicht ausgeschlossen werden kann. Denn es muss nicht erst etwas passieren, ....
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur um hier nochmal die Rechtslage in Deutschland klarzustellen (Was Österreich oder die USA angeht, halte ich mich wegen Unkenntnis zurück):

Die Strafverfolgungsbehörden dürfen keine Straftaten begehen, um Ermittlungserfolge zu erzielen. Dies gilt sogar für sog. verdeckte Ermittler.

Im vorliegenden Fall haben die Ermittler sicher kinderpornographische Bilder in Verkehr gebracht, wie wollten sie sonst "Vertrauen" aufbauen. Aber selbst wenn sie ohne solche Bilder ausgekommen wären, so haben wir es (nach deutschem Recht) doch mit einer strafbaren Anstiftung zu tun.

Diese Handlungsweise verstößt also gegen geltendes deutsches Recht. Und das ist auch vernünftig so. Strafrecht ist dazu da, auf Gesetzesverstöße zu reagieren. Strafziele sind u.a. die General- und Spezialprävention, sowie der Resozialisierungs- und der Genugtuungsaspekt.

Darüberhinaus gibt es verschiedene Befugnisse für die Polizei, um gefahrenabwehrend tätig zu werden (bspw. die verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle).

Diese beiden Bereiche (wie hier) zu vermischen bedeutet, das Strafrecht für den gefahrenabwehrenden Freiheitsentzug zu missbrauchen.

Es werden niemals alle Strataten verhindert, auch wenn man noch so rigorose Mittel ergreift (das ist historisch sehr gut zu belegen).

Ein Rechtsstaat, der den Namen auch verdienen will, muss sich daher an seine eigenen Regeln halten. Ansonsten ist es lediglich ein Willkürstaat, der vielleicht noch eine Mehrheit als Legitimation für sein Handeln besitzt.

Und das alles hat nichts damit zu tun, dass Sexualstraftaten, die an Kindern begangen werden abscheulich und zu verurteilen sind. Ich kann mich weder mit den Tätern identifizieren, noch will ich sie hier verteidigen. Solange sie aber noch keine Täter sind, kann man sie nicht wie solche behandeln.