TheRockMan
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- 25 April 2008
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Notwehr kann man auch ausüben, indem man zuerst zuschlägt, denn Notwehr bedeutet auch, eine Gefahr abzuwenden. Und die Frage, was denn passiert wäre, wenn er nur beobachtet, aber nicht eingegriffen hätte, bleibt ja auch noch. Hätten die Beiden weiterhin Streß gemacht, oder waren die schon auf dem Rückzug?Hätte er sich an die Hinweise der Polizei: Beobachten, Polizei rufen, NICHT EINGREIFEN gehalten, dann würde er heute noch leben.
Keiner weiß, wie die Situation verlaufen wäre, aber Menschen, die geschlagen werden reagieren anders, als Menschen die einfach aggressiv sind.
Ein Held verteidigt, greift aber sicherlich nicht an o.o
Ich bleib erstmal dabei, der Staatsanwaltschaft übelste Schlamperei vorzuwerfen. Das sind nämlich alles Sachen, die VOR einer Anklage abgeklärt sein müssen. Die Münchner Justiz ist grad dabei, sich bis auf die Knochen zu blamieren.

